Muster für die Fitnessstudio-Kündigung
Sie möchten Ihre Fitnessstudio-Mitgliedschaft beenden? Wir bieten Ihnen eine kostenlose Vorlage und alle wichtigen Informationen zur Kündigung.
Kostenlose Vorlage für die Fitnessstudio-Kündigung
Mit dieser Vorlage erstellen Sie ein professionelles Kündigungsschreiben in wenigen Minuten:
Wichtige Punkte bei der Fitnessstudio-Kündigung
Häufig gestellte Fragen zur Fitnessstudio-Kündigung
Selbstverständlich. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie ein Kündigungsschreiben formulieren sollen, ist die Verwendung einer Vorlage eine gute Option. Wir stellen Ihnen hier eine kostenlose Vorlage zur Verfügung.
Ein Grund ist nur erforderlich, wenn Sie eine außerordentliche Kündigung einreichen möchten. Bei einer regulären Kündigung ist kein Grund notwendig.
Normalerweise ist das möglich. Nehmen Sie dazu Kontakt mit dem Fitnessstudio auf. Sollte die Kündigung nicht mehr widerrufbar sein, ist es eine Alternative, einen neuen Mitgliedschaftsvertrag abzuschließen.
Weitere Informationen zur Fitnessstudio-Kündigung
Die Kündigungsfrist im Fitnessstudio
Ein Fitnessstudio-Mitgliedschaftsvertrag läuft in der Regel 12 oder 24 Monate. Zur Beendigung der Mitgliedschaft vor Ablauf des Vertrags ist die rechtzeitige Kündigung unerlässlich. Andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch und Sie müssen für weitere 12 Monate zahlen.
Verpassen Sie daher unbedingt die Kündigungsfrist, wenn Sie Ihren Vertrag beenden wollen. Die Frist finden Sie in Ihrem Vertrag. Im Regelfall beträgt die Kündigungsfrist drei Monate.
Tipp: Wenn Sie Ihre Vertragsunterlagen nicht mehr haben, kontaktieren Sie den Kundenservice des Fitnessstudios, um Ihre Vertragsdaten und die Kündigungsfrist zu erfragen.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, wann Ihre Kündigung fällig ist, fordern Sie in Ihrem Kündigungsschreiben die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt an.
Ist ein Fitnessstudio-Vertrag jederzeit kündbar?
Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit kündigen, sogar mehrere Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist. Das bedeutet aber nicht, dass die Mitgliedschaft sofort endet. Sie müssen bis zum Vertragsende warten, es sei denn, ein Sonderkündigungsrecht greift.
Eine frühzeitige Kündigung verhindert das Überschreiten der Frist. Sollten Sie die Frist trotzdem verpassen, können Sie entweder zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen (was in den meisten Fällen erst in spätestens zwölf Monaten möglich ist) oder das Fitnessstudio um Kulanz bitten, den Vertrag früher zu beenden.
Alternativ prüfen Sie, ob eine außerordentliche Kündigung in Ihrem Fall gerechtfertigt ist.
Fitnessstudio-Kündigung: Per E-Mail oder Einschreiben?
Manchmal behaupten Fitnessstudios, keine Kündigung erhalten zu haben. Um dies zu vermeiden, sollten Sie den Eingang Ihrer Kündigung belegen.
Die sicherste Methode ist das Einschreiben, da der Empfänger den Eingang und das Datum der Zustellung quittieren muss.
Eine Zustellung per E-Mail ist ebenfalls möglich. Seit der Gesetzesänderung im Oktober 2016 ist eine schriftliche Zustellung von Verbraucherverträgen, wie z. B. Fitnessstudio-Kündigungen, nicht mehr zwingend erforderlich. Auch eine Unterschrift ist nicht mehr notwendig. Wichtig ist, dass Sie Ihre Identität eindeutig angeben, z. B. mit Name und Adresse.
Sie können außerdem eine Eingangsbestätigung per E-Mail verlangen.
Sonderkündigungsrecht im Fitnessstudio: Wann ist eine außerordentliche Kündigung möglich?
Ein Fitnessstudio-Vertrag hat eine feste Laufzeit, die Sie durch die Vertragsunterzeichnung bestätigen. Daher ist eine ordentliche Kündigung nur zum Vertragsende möglich.
In bestimmten Fällen besteht jedoch ein Sonderkündigungsrecht, das eine außerordentliche Kündigung vor Vertragsende ermöglicht. Das Sonderkündigungsrecht ist in zwei Fällen möglich:
- Der Fitnessstudio-Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bieten diese Möglichkeit.
- Es liegt ein wichtiger Grund vor, der es Ihnen gemäß § 314 BGB nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis fortzuführen.
Was ein wichtiger Grund ist, besprechen wir im Folgenden.
Fitnessstudio-Kündigung bei Umzug
Ein Umzug ist in der Regel kein ausreichender Grund für eine außerordentliche Kündigung. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied 2016 (Az. XII ZR 62/15), dass die Entscheidung über einen Umzug beim Verbraucher liegt und er die damit verbundenen Folgen tragen muss, auch eine fortlaufende Mitgliedschaft.
Manche Fitnessstudios beenden den Vertrag aus Kulanz, wenn am neuen Wohnort kein Fitnessstudio der Kette vorhanden ist. Eine Anfrage lohnt sich daher. Einen rechtlichen Anspruch haben Sie jedoch nicht.
Fitnessstudio-Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
Bei gesundheitlichen Problemen, die eine Fortsetzung des Trainings unmöglich machen, bestehen gute Chancen auf eine außerordentliche Kündigung. Der BGH entschied 2012 (Az. XII ZR 42/10), dass eine Krankheit oder eine langfristige Verletzung ein wichtiger Grund sein kann.
Ein ärztliches Attest ist notwendig, um die Behauptung zu belegen. Das Fitnessstudio kann die Echtheit des Attests überprüfen. Unberechtigte Unterlagen sollten vermieden werden.
Fitnessstudio-Kündigung wegen Schwangerschaft
Ob eine Schwangerschaft ein Sonderkündigungsrecht begründet, ist umstritten und wurde in der Vergangenheit unterschiedlich gewertet. Der BGH hat sich noch nicht zu dieser Frage geäußert.
Wenn Ihr Vertrag keine außerordentliche Kündigung wegen Schwangerschaft vorsieht, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, der Ihre individuellen Erfolgschancen beurteilen kann.
Fitnessstudio-Kündigung wegen mangelnder Leistung
Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt auch in der Nichteinhaltung vertraglicher Pflichten, beispielsweise, wenn wichtige Trainingsgeräte defekt sind oder die Räumlichkeiten wegen Renovierungsarbeiten nicht nutzbar sind.
Die Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung muss stets individuell beurteilt werden. Ein Anwalt kann Ihnen bei der Einschätzung der Erfolgsaussichten helfen.
Quellen und weiterführende Links
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Über den Autor
Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth und ist seit 2018 fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr juristisches Fachwissen für die Erstellung verständlicher Texte im Asyl-, Steuer- und Verbraucherschutzrecht.
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