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Frühzeitige Förderung für frühgeborene Kinder

Zu früh geborene Kinder

Welche Unterstützungen und Hilfsangebote existieren bei Frühgeburten?

Die normale Dauer einer Schwangerschaft beträgt etwa vierzig Wochen. Kommt Ihr Baby allerdings vor dem vollendeten siebenunddreißigsten Schwangerschaftswoche zur Welt, so spricht man von einem „Frühchen'. Oftmals ist es erforderlich, Frühgeborene nach der Geburt auf einer speziellen Frühgeborenenstation (Neonatologie) zu versorgen. Eine intensive medizinische Begleitung in Kombination mit Ihrer elterlichen Zuneigung und physischen Nähe erhöht signifikant die Chancen, dass sich Ihr frühgeborenes Kind zu einem gesunden Säugling entwickelt. Bereits nach wenigen Tagen oder Wochen können Sie die Betreuung und Fürsorge Ihres Sprösslings in Ihr Zuhause verlegen.

Diese mitunter emotional sehr herausfordernde Ausnahmesituation kann für Ihre gesamte Familie eine erhebliche Belastung darstellen. Aus diesem Grund gibt es verschiedene Regelungen zur Erleichterung und finanziellen Unterstützung, die speziell für Eltern frühgeborener Babys vorgesehen sind.

Hilfe und Beratung

Umfassende telefonische Unterstützung und fachkundigen Rat finden Sie unter anderem hier:

  • Die Eltern-Hotline des Bundesverbands „Das frühgeborene Kind' ist unter der Rufnummer 0800 - 875 877 0 erreichbar.
    Ihre Sprechzeiten sind: montags, dienstags, donnerstags und freitags jeweils von neun bis zwölf Uhr sowie
    mittwochs von sechzehn bis neunzehn Uhr.
  • Das Elterntelefon der „Nummer gegen Kummer' erreichen Sie unter 0800 - 111 0 550.
    Sprechzeiten hierfür sind: von Montag bis Freitag von neun bis siebzehn Uhr
    und zusätzlich dienstags sowie donnerstags von neun bis neunzehn Uhr.

Alle genannten Beratungsleistungen werden im gesamten Bundesgebiet anonym, gebührenfrei und streng vertraulich zur Verfügung gestellt.

Regelungen zum Mutterschutz

Mutterschutz bezeichnet einen definierten Zeitraum sowohl vor als auch nach der Entbindung, in dem Ihnen eine Erwerbstätigkeit untersagt ist. Die Mutterschutzfrist beginnt üblicherweise sechs Wochen vor dem vorausberechneten Entbindungstermin und endet normalerweise acht Wochen nach der tatsächlichen Geburt.
Sollte Ihr Kind jedoch früher als prognostiziert zur Welt kommen, so umfasst die gesamte Mutterschutzfrist dennoch vierzehn Wochen. Demnach endet diese Periode nicht bereits acht Wochen nach der Entbindung, sondern verlängert sich um genau jene Anzahl an Tagen, um die Ihr Kind vor dem ursprünglichen Stichtag geboren wurde.

Im Falle einer medizinisch attestierten Frühgeburt erstreckt sich die Mutterschutzfrist sogar bis zu zwölf Wochen nach dem Entbindungstermin.

Diese Tatsache sollte Ihrer Krankenkasse unbedingt unter Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Nachweises mitgeteilt werden, welcher belegt, dass

  • Ihr Säugling bei der Geburt ein Gewicht von unter zweitausendfünfhundert Gramm aufwies oder
  • dessen Reifeindikatoren zum Zeitpunkt der Geburt noch nicht vollständig ausgeprägt waren.

Zusätzlich werden jene Tage angerechnet, um die Ihr Kind vor dem ursprünglich prognostizierten Termin zur Welt kam. Demzufolge beläuft sich die maximale Dauer der Mutterschutzfrist in diesem speziellen Szenario auf achtzehn Wochen.

Mutterschaftsleistungen und Elterngeld

Tritt eine Frühgeburt ein, so verlängert sich sowohl die Dauer des Mutterschutzes nach der Entbindung als auch die damit einhergehende Gewährung von Mutterschaftsleistungen. Anspruch auf Elterngeld besteht ab dem realen Datum der Geburt des Kindes. Wird das Neugeborene sechs Wochen oder mehr vor dem vorausberechneten Termin geboren, so wird den Eltern ein Anspruch auf weitere Elterngeldmonate zugestanden. Es ist zu beachten, dass Mutterschaftsleistungen mit dem Elterngeld verrechnet werden.

Anmeldung der Elternzeit

Sie sind verpflichtet, die Inanspruchnahme Ihrer Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor dem beabsichtigten Antrittstermin in schriftlicher Form anzuzeigen.

Im Kontext einer Frühgeburt ist es mitunter denkbar, dass eine verkürzte Anmeldefrist Anwendung findet, selbst wenn es sich um eine vorzeitige Geburt handelt, die nicht als medizinische Frühgeburt bestätigt wurde. Die für Väter in derartigen Situationen geltenden Fristen variieren stark, da sie von den jeweiligen individuellen Gegebenheiten abhängen. Sollte Ihr Nachwuchs noch vor dem Start der vorgeschriebenen Sieben-Wochen-Frist geboren werden, ist es ratsam, Ihren Arbeitgeber unverzüglich über die beabsichtigte Elternzeit zu informieren und den frühestmöglichen Antrittstermin zu erörtern.
Es steht Ihrem Arbeitgeber zudem frei, eine geringere Anmeldefrist jederzeit anzunehmen oder gänzlich auf die Einhaltung einer solchen Frist zu verzichten.

Monetäre Unterstützung durch Ihre Krankenversicherung

Es besteht die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenversicherung einen Antrag auf Übernahme der Aufwendungen für nachstehende Unterstützungsleistungen zu stellen:

  • Reisekosten für Besuche Ihres Kindes in der Klinik.
  • Anspruch auf eine Haushaltshilfe oder Tagespflegeperson, falls Ihr Geschwisterkind während Ihres stationären Aufenthalts im Krankenhaus Betreuung benötigt.
  • Dienstleistungen zur Familienentlastung.
  • Kinderkrankenpflege im häuslichen Umfeld.
  • Pflegerische Unterstützung zu Hause.
  • Kosten für Heil- und Hilfsmittel.
  • Aufwendungen für therapeutische Maßnahmen.
  • Zuschüsse in Form von Pflegegeld.

Der Bundesverband „Das frühgeborene Kind' stellt Ihnen Vorlagen für Anträge zur Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung zur Verfügung.

Sozialmedizinische Nachsorge

Im Anschluss an die Entbindung wird Ihr frühgeborenes Kind oftmals auf einer speziellen Neonatologie betreut. Sobald Sie Ihren Nachwuchs aus der Klinik nach Hause bringen können, bietet Ihnen die Sozialmedizinische Nachsorge umfassende Unterstützung bei dessen Pflege und Versorgung an.

Es handelt sich bei der Sozialmedizinischen Nachsorge um eine Standardleistung der gesetzlichen Krankenkassen, welche ärztlich verordnet werden muss. Ergänzende Angaben sowie eine Gesamtübersicht der Nachsorge-Einrichtungen innerhalb Deutschlands finden Sie über die Standortsuche auf der Webseite bunter-kreis-deutschland.de.

Kuraufenthalte des Müttergenesungswerkes

Ein Genesungsaufenthalt für Mütter oder Väter (separat, d.h., ohne Begleitung der Kinder), oder eine Mutter-Kind-Kur bzw. Vater-Kind-Kur, die vom Müttergenesungswerk organisiert wird, kann Ihnen in Stresssituationen dabei behilflich sein, den täglichen Herausforderungen besser gerecht zu werden. Einzelne Institutionen stellen darüber hinaus gezielte Programme speziell für Eltern von Frühgeborenen bereit.

Ein solcher Kuraufenthalt zählt zu den obligatorischen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Besteht bei Ihnen die Notwendigkeit einer Kur, so kann Ihr behandelnder Arzt Ihnen diese verordnen, woraufhin Sie den entsprechenden Antrag bei Ihrer Krankenversicherung einzureichen haben.

Das Programm "Frühe Hilfen"

Unter dem Begriff „Frühe Hilfen' versteht man lokale Unterstützungsangebote für Familien, die von der Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr des Kindes reichen. Diese Dienstleistungen bieten Unterstützung in herausfordernden Lebenssituationen, darunter auch im Falle von Frühgeburten. So können etwa Familienhebammen oder Fachkräfte aus dem Bereich der Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflege eine wesentliche Unterstützung und Erleichterung für die Eltern darstellen. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen erfolgt auf freiwilliger Basis und ist mit keinerlei Gebühren verbunden.
Auf der Website Elternsein.info besteht die Möglichkeit, Kontaktstellen der Frühen Hilfen in Ihrer unmittelbaren Umgebung ausfindig zu machen.

Maßnahmen zur Frühförderung

Im Falle einer Frühgeburt haben Sie die Gelegenheit, pädagogische und therapeutische Maßnahmen zu nutzen, welche die Entfaltung Ihrer Kinder fördern. Diese als Frühförderung bezeichnete Unterstützung wird von interdisziplinären Frühförderzentren sowie von sozialpädiatrischen Einrichtungen bereitgestellt.
Für weiterführende Informationen bezüglich der Förderangebote in Ihrer Region wird empfohlen, sich an Ihr örtliches Jugendamt zu wenden.

Steuerliche Erleichterungen

Im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung ist es Ihnen gestattet, nachstehende Positionen steuermindernd anzuführen:

Erledigung von Formalitäten nach der Entbindung und ergänzende monetäre Hilfen für Familien

An dieser Stelle wird Ihnen eine Übersicht (Checkliste) über die nach der Geburt zu erledigenden Schritte sowie weiterführende Auskünfte zu zusätzlichen finanziellen Beihilfen für Familien bereitgestellt.


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