GMX-Passwort ermitteln
Kennwortentschlüsselung: Erlaubtes und Verbotenes im Überblick
Zahlreiche Online-Aktivitäten bewegen sich (aus rechtlicher Perspektive) auf sehr unsicherem Terrain, weshalb Anwender demgemäß des Öfteren irritiert sind. Die klare Abgrenzung von zulässigen und unzulässigen Handlungen stellt sich hierbei mitunter nicht bloß als Frage der Interpretation dar, sondern ist bisweilen nicht einmal explizit im Gesetz verankert.
Sollten Anwender beispielsweise ihr persönliches Kennwort nicht mehr auffinden können, eröffnet sich (grundsätzlich) die Option, ein digitales Zugangspasswort zu ‚entschlüsseln‘ - was in den meisten Fällen meint, dieses aus den zugehörigen Metadaten extrahieren oder sichtbar machen zu lassen. Im Folgenden wird erläutert, auf welche Weise dies geschehen kann und welche rechtlichen Fallstricke dabei verborgen liegen.
Drahtlosnetzwerk-Kennwort entsperren
Auf welche Weise lässt sich ein Zugangswort überhaupt wiederherstellen?
Der unkomplizierteste und rechtlich unbedenklichste Weg, ein individuelles oder mehrere Kennwörter (wieder) zugänglich zu machen, besteht im Extrahieren aus dem gerade verwendeten Internetbrowser. Typischerweise archivieren Browser wie Google Chrome, Mozilla Firefox und ähnliche Dienste sämtliche Webseitenbesuche sowie die dazugehörigen Zugangsdaten. Eine Fülle an kostenfreier Software ist verfügbar, die die relevanten Metadaten ausliest und somit die ‚Wiederherstellung‘ eines Passworts ermöglicht, indem sie es in lesbarer Form darstellt. Normalerweise wird beim Starten solcher Applikationen ein automatischer Suchlauf initiiert, der alle erreichbaren Internetbrowser, E-Mail-Systeme sowie Kommunikationsdienste und die dort gesicherten Passwörter erfasst und auflistet.
Komplexer gestaltet sich die Sachlage bei Software, die durch das Ausnutzen von Sicherheitslücken an relevante Daten gelangt - beispielsweise durch das Auslesen von Dienst-generierten, automatisierten Protokollen. Eine derartige Anwendung zur Kennwort-Wiederherstellung agiert faktisch nicht im eigentlichen Sinne rechtswidrig, sondern bedient sich vielmehr (wie ein Schlüssel) gewisser ‚Schlupflöcher‘, die unzureichend abgesichert sind; ein namhaftes Beispiel hierfür stellt die Applikation Cain&Abel dar. Die Entwickler dieses Tools betonten indes, dass dessen Konzeption ursprünglich der Identifizierung persönlicher Sicherheitslücken sowie der Wiederauffindung verlegter Zugangscodes diente, weshalb im Umgang damit eine besondere Achtsamkeit geboten ist.
Unabhängig davon wird von beinahe jedem Dienstanbieter die Option offeriert, ein Kennwort zurückzusetzen oder wiederherzustellen, um auf diese Weise den erneuten Zugriff auf das individuelle Benutzerkonto zu ermöglichen.
Vorsicht beim Herunterladen! Wichtige Aspekte, die es zu bedenken gilt
Falls Sie sich jemals in der Situation wiederfinden sollten, ein Kennwort entschlüsseln zu müssen, ist höchste Umsicht ratsam. Der Grund hierfür liegt darin, dass Anwender sich bei derartigen Unternehmungen rasch im strafrechtlich relevanten Bereich aufhalten können - mitunter sogar, ohne dies überhaupt zu realisieren. Aus diesem Grunde ist Folgendes zu beachten:
Vergewissern Sie sich, eine vertrauenswürdige Kennwort-Wiederherstellungssoftware einzusetzen!
Sollten Sie die Nutzung eines derartigen Programmes in Erwägung ziehen, vergewissern Sie sich tunlichst, dass es sich um eine rechtlich unbedenkliche Applikation handelt; eine Überprüfung mittels entsprechender Zertifikate oder ähnlichem ist hierbei empfehlenswert. Anwendungen, die aus obskuren Quellen des Internets stammen, bergen zudem das Risiko, dass durch ihren Download oft schädliche Software (z.B. Malware oder Viren) auf Ihrem System unbemerkt installiert wird.
Beachten Sie die Vorgehensweise der Dienstleistung zur Kennwortentschlüsselung
Neben den teils unzweifelhaft illegalen Applikationen gibt es zahlreiche Offerten, die (obwohl sie) gratis, fachmännisch und optisch ansprechend wirken - dennoch jedoch lediglich fragwürdiger Legalität unterliegen. Um dies zu ermitteln, sollten Sie die Funktionsweise der Software genauestens untersuchen: Werden Kennwörter etwa aus temporären Speichern extrahiert, oder erfolgt die Errechnung des Zugangscodes mittels mehrerer Versuche, analog zu einer ‚Brut-Force-Attacke‘?
Sollten Sie ein derartiges Programm zur Wiederherstellung von Zugangscodes einsetzen, kann es unter Umständen irrelevant sein, ob Sie es lediglich für Ihre persönlichen Kennwörter nutzen. Die Verwendung dieser Software könnte als strafwürdige Handlung eingestuft und folgerichtig juristisch verfolgt werden.
Die Entschlüsselung fremder Zugangscodes ist strengstens untersagt!
Diese Regelung sollte nicht lediglich als eine Selbstverständlichkeit angesehen werden; unter dem Namen „Hackerparagraph' ist die unbefugte Ausforschung fremder Zugangsdaten nach § 202c des Strafgesetzbuches (StGB) überdies explizit untersagt:
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Falls die Entschlüsselung eines fremden Zugangswortes beabsichtigt ist, bedarf es hierfür zwingend der ausdrücklichen Genehmigung der betroffenen Person.
Zusammenfassend: Bei der beabsichtigten Kennwort-Wiederherstellung ist Vorsicht geboten
- Eine beachtliche Anzahl an gratis erhältlichen und harmlosen Hilfsmitteln ermöglicht es Ihnen, im Zwischenspeicher befindliche Zugangscodes einzusehen.
- Zahlreiche entsprechende Anwendungen operieren des Öfteren im rechtswidrigen Bereich.
- Selbst wenn Anwender eine solche Software lediglich für die eigenen Zugangsdaten nutzen, besteht die Möglichkeit, dass sie sich (dennoch) strafbar verhalten.
Wird geladen...
Ergänzende Suchbegriffe
Möglicherweise von Interesse:
Zum Verfasser
Herr Jan Frederik Strasmann verfasst für die Plattform datenschutz.org unter anderem Artikel zu Aspekten der Datensicherung. Seine akademische Ausbildung erfolgte an der Universität Bremen, gefolgt vom Referendariat, das er am Oberlandesgericht Celle durchlief. Den Grad eines Master of Laws (LL. M.) erlangte er in der irischen Hauptstadt Dublin. Seit dem Jahr 2014 ist er als praktizierender Rechtsanwalt zugelassen, wobei sein Fokus auf dem Verbraucher-, Informations- und Wettbewerbsrecht liegt.