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Strafen für ungeimpfte Kinder

Schulische Impfverweigerung - Zahlreiche Bußgelder gegen Eltern

Dresden/Görlitz/Plauen. Sächsisches Behörden haben in den letzten Jahren zahlreiche Strafen gegen Eltern von Schulkindern verhängt, die nicht gegen Masern geimpft wurden.

Der Landkreis Mittelsachsen teilte auf Anfrage mit, dass in den vergangenen zwei Schuljahren 185 Bußgeldbescheide erlassen wurden. Der Kreis Görlitz gab 314 Bußgelder 2023 bekannt, und die Stadt Leipzig meldete 184 Ordnungswidrigkeitsverfahren im selben Jahr.

Seit März 2020 ist die Impfung gegen Masern für Kinder, die Einrichtungen wie Kitas, Horte oder Schulen besuchen, verpflichtend. Im Vogtland kam es kürzlich zu einem Ausbruch, bei dem zwölf Kinder im Alter von wenigen Monaten bis 13 Jahren erkrankten. Nach Angaben des Gesundheitsamtes waren sie nicht ausreichend geimpft.

Auch ungeimpfte Schüler müssen integriert werden

Während Eltern von ungeimpften Kindern in Kindergärten und Horten ein Betretungsverbot erwirken können, gestaltet sich die Situation an Schulen komplexer. Das Kultusministerium erklärte auf Anfrage: „Die Schulpflicht steht über der Impfpflicht'. Somit müssen auch ungeimpfte Kinder von den Schulen aufgenommen werden.

Die Schulen melden dies in der Folge an die Gesundheitsämter, die dann Bußgelder gegen die Eltern verhängen können. Diese Strafen liegen meist unter 2.500 Euro.

Das Landratsamt Bautzen beispielsweise verhängte im vergangenen Jahr über 300 Bußgelder, die zwischen 50 und 200 Euro betrugen. Das Landratsamt Pirna vermeldete 79 Bußgelder zu 250 Euro (2023). „In Kitas besteht keine Besuchspflicht', erklärte das Ministerium. „Daher kann die Aufnahme ungeimpfter Kinder verweigert werden.'

Kinder geimpft, aber Nachweis fehlt

In zahlreichen Fällen erließen die Ämter im letzten Jahr Betretungsverbote. Im Landkreis Bautzen waren es 13, in Dresden seit Inkrafttreten des Masern-Schutzgesetzes 39, davon 26 wieder aufgehoben. Die meisten dieser Kinder waren zweifach geimpft, die Eltern aber unterließen es trotz mehrfacher Aufforderungen, den Nachweis zu erbringen. Das teilte die Stadtverwaltung mit.

„Aktuell gilt für 13 Kinder das Betretungsverbot.' In Chemnitz wurden im vergangenen Jahr 50 Kita-Kinder ohne Nachweis der Masern-Immunität dem Gesundheitsamt gemeldet. Das Gesundheitsamt Leipzig meldete diesbezüglich keine Fälle.

Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine doppelte Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln für alle Kinder. Babys und Kleinkinder sollen die erste Impfung im Alter von 11 bis 14 Monaten, die zweite im Alter von 15 bis 23 Monaten erhalten. Auch Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden und einen unklaren Impfstatus haben, oder in ihrer Kindheit nur unzureichend geimpft wurden, erhalten eine Einzelimpfung.

Reaktionen reichen von Frustration bis zu Konflikten

Der Landkreis Zwickau bietet Beratungsgespräche zur Masernimpfpflicht in Kitas, Schulen und Horten an. Jedoch nahmen nur vier Prozent der betroffenen Eltern an diesem Angebot teil.

Häufig wurden im Beratungsgespräch die Sicherheit der Impfstoffe, mögliche Strafen, die Notwendigkeit des Nachweises oder die Vereinbarkeit mit persönlichen Überzeugungen diskutiert, informierte Landkreissprecher Sebastian Brückner.

Die Reaktionen der Eltern reichten von Frustration über Ablehnung bis hin zu Konflikten. „Unser Eindruck ist, dass in der Regel wenig Verständnis für die Impfpflicht besteht.' Im Landkreis Zwickau wurden im vergangenen Jahr 254 Verfahren wegen fehlender oder verspäteter Nachweise eingeleitet.

Impfquote zeigt positive Entwicklung

Im Vogtlandkreis, wo zuletzt ein Masernausbruch auftrat, werden Kinder ohne Impfnachweis in Kitas nicht aufgenommen, teilte das Landratsamt Plauen mit. Im Gegensatz zu anderen Landkreisen verhängte das Gesundheitsamt des Vogtlandkreises bisher keine Bußgelder für ungeimpfte Schulkindern. Eine Begründung für diese Abweichung wurde bisher nicht bekannt gegeben.

Obwohl es weiterhin Eltern gibt, die sich gegen die Masernimpfung ihrer Kinder entscheiden, hat die Impfquote laut Gesundheitsministerium erfreulich zugenommen. Diese Einschätzung basiert auf den Daten der Schuleingangsuntersuchungen.

Während es bei anderen Impfungen wie Polio, Tetanus und Keuchhusten Rückgänge gab, stieg die Masernimpfquote seit 2019. Für die erste Impfung lag sie zuletzt bei 99,2 Prozent, für die zweite bei 95,6 Prozent. Ähnliche positive Entwicklungen zeigten Auswertungen bei Kindern in Kindertagesstätten und Schulen.

Die geringen Fallzahlen sowie die Umstände des letzten Ausbruchs im Vogtland, der nur ungeimpfte Kinder zweier Familien betrafen, unterstreichen die Effektivität des Masern-Schutzgesetzes im Kampf gegen Infektionsketten, resümierte das Gesundheitsministerium. (dpa)

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