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Abfindung bei personenbedingter Kündigung

Abfindung im Falle einer Kündigung - Ihre Rechte

Eine Kündigung durch den Arbeitsgeber ist meist kein erfreuliches Ereignis: Sie bringt nicht nur Unsicherheit mit sich und bedeutet den Verlust von Stabilität, sondern kann auch das Selbstwertgefühl beeinträchtigen, da sich zahlreiche Personen stark mit ihrer Berufstätigkeit identifizieren. Finanzielle Belastungen sind in der Regel unausweichlich, da das Einkommen plötzlich entfallen kann. Dabei sind Kündigungen durch den Arbeitgeber keine Seltenheit. Fast jede:r Angestellte:r erlebt mindestens einmal im Laufe der beruflichen Laufbahn eine Kündigung, die nicht aus eigenem Antrieb erfolgt. Es ist von Bedeutung, als gekündigte Person die eigenen Rechte zu kennen – beispielsweise, ob man bei Kündigung einen Anspruch auf eine Abfindung durch den Arbeitgeber hat, die die finanziellen Einbußen zumindest abmildert. 

Abfindung bei Kündigung - Was genau bedeutet das?

Eine Abfindung ist laut Sozialgesetzbuch (SBG) eine Entschädigungsleistung für den Verlust des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber. Nur im Falle einer betriebsbedingten Kündigung besteht ein Recht auf eine Abfindung. Viele Betriebe offerieren dennoch bei Kündigung eine Abfindungszahlung, um einem eventuellen Rechtsstreit vorzubeugen. Als betroffene:r Arbeitnehmer:in können Sie ebenfalls versuchen, eine Abfindungszahlung zu verhandeln, wenn Ihnen eine Kündigung durch den Arbeitgeber droht. Wie hoch eine Abfindung bei Kündigung ausfällt, richtet sich nach der Höhe Ihres Gehalts sowie nach der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit.

Wichtiger Hinweis: Sie können lediglich bis zu drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen. Wenn Sie diese Frist verstreichen lassen, ist die Kündigung rechtskräftig.

Tipp

Eine Abfindung wird nur bei Kündigung durch das Unternehmen geleistet. Nur bei betriebsbedingten Kündigungen besteht ein Anspruch auf eine Abfindung. Falls Ihr Unternehmen Ihnen keine Abfindung anbietet, müssen Sie diese verhandeln.

Tipp: Welche Arten von Kündigungen gibt es überhaupt? Und wie sind die rechtlichen Rahmenbedingungen? Alles rund um das Thema Kündigung durch den Arbeitgeber erfahren Sie in unserem Artikel.

Anspruch auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

Wer eine betriebsbedingte Kündigung erhält (weil sich das Unternehmen in einer derart schwierigen wirtschaftlichen Situation befindet, dass es die Beschäftigung nicht aufrechterhalten kann), hat nach § 1 a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Abfindung als Einmalzahlung. Das KSchG legt auch die Höhe der Abfindungszahlungen fest: Ein halbes Monatsgehalt (brutto) pro Jahr im Unternehmen.

Aufhebungsvertrag und Abfindung

Wenn Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber einvernehmlich darauf einigen, den Arbeitsvertrag zu beenden, werden die Konditionen und die Höhe der Abfindung in einem Aufhebungsvertrag festgehalten. Mit Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags und Auszahlung der Abfindung sind dann Ihre Ansprüche gegen das Unternehmen aufgehoben und der Arbeitsvertrag endet.

Wie hoch ist eine Abfindung im Falle einer Kündigung?

Als Faustregel gelten die im KSchG fixierten Beträge: Ein halbes Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr. Angenommen, Sie werden nach zehn Jahren im Unternehmen gekündigt und Ihr Gehalt beträgt derzeit 5.500 Euro brutto pro Monat. Nach der Faustregel können Sie also mit einer Abfindung von 27.500 Euro rechnen. 

Faktoren

Wie hoch die Abfindungszahlung im Falle einer Kündigung im Einzelfall ausfällt, hängt im Prinzip von folgenden Faktoren ab:

1. Den Regularien des Unternehmens (Stichwort: Sozialplan)

2. Der Höhe Ihres Gehalts (in brutto)

3. Der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit

4. Ihrem Verhandlungsgeschick

Hier ein paar Rechenbeispiele (unter der Annahme, dass ein halbes Bruttogehalt pro Jahr der Firmenzugehörigkeit gezahlt wird):

Abfindung - was bleibt netto vom Brutto übrig?

Aus steuerlichen Gesichtspunkten sind Abfindungen nach Kündigungen attraktiv, da Sie weniger Steuern und Abgaben leisten müssen als auf Ihr Gehalt. Eine Abfindung wird steuerlich anders behandelt als eine Gehaltszahlung. Von der Abfindung werden keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.

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Abfindung bei personenbedingter Kündigung

Wenn ein Unternehmen Mitarbeitenden kündigt, muss es einen Kündigungsgrund geben und dieser muss in der Kündigung auch angegeben werden. Neben der betriebsbedingten Kündigung (wirtschaftliche, betriebliche Gründe) gibt es die personenbedingte (beispielsweise bei langer Krankheit) und die verhaltensbedingte Kündigung (Fehlverhalten bei Mitarbeiter:in). Der häufigste Fall ist, dass Unternehmen Mitarbeiter:innen eine Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung zahlen. Aber auch bei personenbedingten oder gar bei verhaltensbedingten Kündigungen ist eine Abfindung durchaus verhandelbar. Unternehmen zahlen häufiger eine einmalige Abfindung, als einen langwierigen und eventuell kostspieligeren Rechtsstreit nach einer Kündigungsschutzklage zu vermeiden.

Abfindung mit Sozialplan - Was bedeutet das?

Bei anstehenden betriebsbedingten Kündigungen wird in großen Konzernen oft mit dem Betriebsrat ein Sozialplan ausgehandelt. Dieser soll die wirtschaftlichen Nachteile für die Arbeitnehmer ausgleichen. Die im Sozialplan vereinbarte Abfindung liegt meistens über dem Regelsatz für Abfindungen (1/2 Monatsgehalt pro Jahr im Unternehmen). Als betroffene:r Mitarbeiter:in sind Sie aber nicht verpflichtet, die Abfindung nach Sozialplan zu akzeptieren. Es steht Ihnen frei, eine höhere Abfindung zu verhandeln.

Abfindung bei Eigenkündigung durch den:die Arbeitnehmer:in

Eine Abfindung im Falle einer Kündigung ist eine Art Schmerzensgeld oder Ausgleich, falls Sie nicht aus eigener Entscheidung Ihren Job verlieren. Eine Abfindung bei Eigenkündigung ist daher eher unüblich, aber nicht unmöglich, sofern Sie richtig verhandeln. 

Abfindung bei Eigenkündigung: Planen Sie Ihre Schritte im Voraus

Falls Sie kündigen möchten und auf eine Abfindung durch den Arbeitgeber aus sind, sollten Sie vor Ihrer Kündigung in die Verhandlung gehen. Haben Sie Ihre Kündigung bereits eingereicht, wird sich Ihr Arbeitgeber kaum noch überzeugen lassen, Ihnen eine Abfindung zu gewähren. 

Verhandeln einer Abfindung bei Eigenkündigung

Ein Unternehmen wird nur dann freiwillig eine Abfindung bei Kündigung durch den:die Arbeitnehmer:in zahlen, wenn es selbst der Meinung ist, dass ein Ausscheiden des:der Betroffenen im Interesse des Unternehmens liegt. Eine solche Situation ist beispielsweise denkbar, wenn Sie Opfer durch Mobbing im Unternehmen geworden sind und sich die Situation nicht verbessern lässt oder wenn Sie sich bereits seit langer Zeit im Krankenstand befinden. Aus Unternehmensperspektive gilt es, das Risiko eines Arbeitsgerichtsprozesses abzuwägen, der die Höhe einer Abfindungszahlung meist übersteigt und im Zweifelsfall vom Unternehmen bezahlt werden muss. 

Abfindung wegen Umstrukturierung oder Neuausrichtung

Eventuell befindet sich Ihr Unternehmen in einer Phase des Umbruchs, oder möchte sein Geschäftsfeld verändern und Ihre Funktion wird über kurz oder lang nicht mehr benötigt. In diesem Fall kann die Zahlung einer Abfindung an Sie in Kombination mit einem Aufhebungsvertrag eine Win-Win-Situation darstellen: Sie haben die Möglichkeit, sich neu zu orientieren und das Unternehmen die Flexibilität, sich schnell neu auszurichten. 

Durch fristlose Eigenkündigung zur Abfindung

Als Arbeitnehmer:in haben Sie das Recht auf eine fristlose Kündigung des Arbeitsvertrags, wenn Ihr Arbeitgeber sich nicht an die im Arbeitsvertrag festgehaltenen Regeln hält, wenn er also zum Beispiel Ihr Gehalt über einen längeren Zeitraum nicht zahlt. In diesem Fall steht Ihnen eine Abfindung zu, sozusagen als Schadensersatz für den Verlust Ihres Jobs. 

Tipps zur Verhandlung einer Abfindung

Unabhängig davon, ob Sie selbst kündigen möchten oder ob Ihr Unternehmen Ihnen kündigt, gilt: Ihr Unternehmen wird eher bereit sein, Ihnen eine (höhere) Abfindung zu zahlen, wenn es dadurch Vorteile hat. Bei Ihrer Verhandlung sollten Sie diese hervorheben:

Kein Rechtsstreit

Für Arbeitnehmer gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Arbeitnehmer:innen haben das Recht, gegen eine Kündigung durch den Arbeitgeber zu klagen. Durch die Zahlung einer Abfindung können Unternehmen potenzielle rechtliche Auseinandersetzungen oder Arbeitsgerichtsprozesse von vornherein vermeiden. Dies reduziert das Risiko und die Kosten, die mit langwierigen rechtlichen Streitigkeiten verbunden sind.

Schnelle Lösung

Eine Abfindung bietet eine zügige und effiziente Lösung für das Beenden eines Arbeitsverhältnisses. Dies ermöglicht es dem Unternehmen, sich rasch von einem Mitarbeiter zu trennen und sich auf andere Prioritäten zu konzentrieren.

Ruf und Image

Eine Abfindung kann dazu beitragen, den Ruf des Unternehmens zu schützen, indem sie potenzielle negative Auswirkungen auf das Arbeitsklima oder das Image des Unternehmens verhindert. 

FAQ: Abfindung nach Kündigung

Gibt es einen Anspruch auf Abfindung nach Kündigung durch den Arbeitgeber?

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sieht einen Anspruch auf Abfindung bei betriebsbedingten Kündigungen vor. 

Wie hoch ist eine Abfindung nach Kündigung durch den Arbeitgeber?

Als Faustregel gilt: Ein halbes Bruttogehalt pro Jahr der Firmenzugehörigkeit. Abfindungen können aber auch höher ausfallen. Viele Großunternehmen haben die Höhe ihrer Abfindungszahlungen im Sozialplan festgehalten.

Muss ich eine Abfindung nach Kündigung versteuern?

Ja, allerdings gelten andere Regeln als bei Gehaltszahlungen. Auf Abfindungen werden keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fällig.

Hat eine Abfindung negative Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld?

Nein. Wenn Sie nach einer Kündigung Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wirkt sich die Abfindung nicht auf die Höhe der Zahlungen aus. Sie sollten jedoch berücksichtigen, dass das Arbeitslosengeld erst nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist ausbezahlt wird. Wenn Sie nach einem Aufhebungsvertrag sofort aus dem Unternehmen ausscheiden, müssen Sie dennoch auf die Zahlung durch das Arbeitsamt warten, bis die Kündigungsfrist offiziell vorbei ist.