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Allianz SF-Klassen-Übersicht

Schadenfreiheitsklasse: Wie die Einstufung und Rückstufung vonstattengeht

Wie die Berechnung der SF-Klasse der Kfz-Versicherung erfolgt und was bei einem Schadensfall passiert

In der Auto-Haftpflichtversicherung und der Vollkasko gibt es Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). Versicherer räumen Versicherungsnehmern einen Rabatt (= Schadenfreiheitsrabatt) auf die Versicherungsprämie ein, wenn diese über mehrere Jahre hinweg keine Schäden melden. Dadurch wird unfallfreies Fahren honoriert. Anders ausgedrückt: Die Schadenfreiheitsklasse bestimmt, in welcher prozentualen Höhe sich die Versicherungsprämie beläuft - dies hängt von den durch den Versicherungsnehmer gemeldeten und vom Versicherer beglichenen Unfallschäden ab.

Die Teilkasko kennt hingegen keine Schadenfreiheitsklassen. Dies liegt daran, dass Versicherungsnehmer aufgrund der versicherten Gefahren (Diebstahl, Feuer, Sturm- und Hagelschäden) kaum Einfluss auf den Verlauf des Geschehens nehmen können, während sie in der Haftpflicht und Vollkasko weitgehend für eigenes Fehlverhalten verantwortlich sind und somit eine persönliche Verantwortung tragen.

FAQ: SF-Klasse

Wie funktioniert das System der SF-Klassen?

Abhängig davon, in welche Schadenfreiheitsklasse man eingestuft wird, beeinflusst dies die Kosten für die Versicherung. Die niedrigste SF-Klasse ist die Klasse 0, die in der Regel die höchsten Kosten verursacht. Für jedes Jahr ohne Unfall wird man in eine höhere Klasse eingestuft (bis maximal Klasse 35).

Wann kommt es zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse?

Dies geschieht, sobald ein Unfall der Versicherung gemeldet und durch diese reguliert wird. In welche Schadenfreiheitsklasse man nach der Rückstufung eingeteilt wird, entscheidet in der Regel der jeweilige Versicherungsanbieter.

Welche ist die teuerste SF-Klasse?

Mit Beitragssätzen von bis zu 280 Prozent stellt die Schadenfreiheitsklasse M die kostspieligste Klasse dar. In dieser Klasse landet man für gewöhnlich, wenn man in der SF-Klasse drei- oder viermal jährlich zurückgestuft werden musste.

Weshalb existieren Schadenfreiheitsklassen?

Der Sinn hinter den Kfz-Schadenfreiheitsklassen ist, dass ein umsichtiger und insbesondere unfallfrei fahrender Verkehrsteilnehmer „belohnt' wird, wenn er im laufenden Kalenderjahr keinen Unfallschaden verursacht und der Versicherer somit keine Kosten übernehmen muss.

Jener Verkehrsteilnehmer steigt in der SF-Klasse in eine vorteilhaftere Klasse auf. Je günstiger die SF-Klasse (also in Richtung SF 35), desto geringer die Versicherungsprämie und desto höher der Schadenfreiheitsrabatt.

Im Gegensatz dazu wird der Autofahrer, der in der Haftpflichtversicherung einen Unfall verursacht oder aufgrund eines Schadens am eigenen Fahrzeug seine Vollkaskoversicherung beansprucht, „bestraft'. Dieser Autofahrer wird in der SF-Klasse in eine ungünstigere Klasse herabgestuft.

Je niedriger die SF-Klasse (also in Richtung Stufe 0/1/2/M), umso höher die Versicherungsprämie und umso geringer der Schadenfreiheitsrabatt.

Welchen Stellenwert haben SF-Klassen bei der Prämiengestaltung?

Solange der Versicherer keinen Schaden regulieren muss, entspricht die SF-Klasse der Anzahl der Jahre ohne Schaden. Wer fünf Jahre unfallfrei fährt, wird in die SF-Klasse 5 eingeordnet. Es gibt üblicherweise 35 Kfz-Schadenfreiheitsklassen. Die beste ist die SF-Klasse 35, die schlechteste die Schadenfreiheitsklasse M.

Wer als Neuling beginnt, startet in der SF-Klasse 0. Da das Unfallrisiko bei Fahranfängern statistisch gesehen besonders hoch ist, fordern die Versicherungen Beitragssätze von durchschnittlich 100 % des Basisbeitrags.

Erfahrenere Fahrer fangen mit der SF-Klasse ½ an. Ihr Tarifbeitrag liegt bei rund 70 %. Wer das Jahr über ohne Unfall bleibt, kommt in eine bessere Schadenfreiheitsklasse. Langfristig gesehen kann ein Autofahrer seine Versicherungsbeiträge nach 35 schadenfreien Jahren auf etwa 20 Prozent des Basisbeitrags reduzieren.

Umgekehrt werden Verkehrsteilnehmer, für die der Versicherer einen Verkehrsunfall oder einen Unfallschaden regulieren muss, in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Wer besonders unfallgefährdet fährt, riskiert die Einstufung in die Malusklasse M und muss eine besonders hohe Prämie entrichten.

Wie verhält es sich mit der SF-Klasse bei Zweitwagen?

Wer ein Fahrzeug als Zweitwagen versichert, startet meistens mit der SF-Klasse ½ (Allianz: 70 %, DEVK: 75 % Beitragssatz). Sofern der Versicherer eine „verbesserte Zweitwagenregelung' anbietet, kommt die Einstufung in SF 2 (Haftpflicht z.B. 55 % Beitragssatz) in Frage. Voraussetzung ist dafür aber meist, dass der Fahrer mindestens 23 Jahre alt ist.


Sollte ein Fahranfänger den Zweitwagen nutzen, so umgeht er die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 0. Hat der Fahranfänger den Zweitwagen drei Jahre lang genutzt, kann er sich selbst versichern und beginnt mit der SF-Klasse ½. Nach einem weiteren Jahr erfolgt die Einstufung in SF-Klasse 1.

Existieren einheitliche Schadenfreiheitsklassen?

Da die Versicherer ihre allgemeinen Versicherungsbedingungen selbst bestimmen können und nicht an Vorgaben gebunden sind, sind die SF-Klassen bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften unterschiedlich in den Beitragssätzen (Produzenten) gestaltet.

Die Unterschiede lassen sich beispielsweise anhand der Schadenfreiheitsklassen der Allianz und der DEVK erkennen. Nach 30 Jahren ohne Unfall erfolgt die Einstufung in die SF-Klasse 30 bei der Allianz mit 28 %, während die DEVK sich mit 22 % zufriedengibt. Der Grund hierfür sind die unterschiedlichen Schadensverläufe der vergangenen Jahre, auf deren Basis die Versicherer ihre Prämien berechnen.

Welche Bedeutung kommt der Schadenfreiheitsklasse bei der Prämiengestaltung zu?

Die Schadenfreiheitsklasse ist nur eine von vielen Tarifmerkmalen, die neben der Typklasse, Regionalklasse und einer Vielzahl von Rabattmöglichkeiten (z.B. Garagenfahrzeug, Kilometerleistung) die Prämienhöhe beeinflusst. Daher ist es empfehlenswert, die Angebote der Versicherer miteinander zu vergleichen.

Dennoch erweisen sich Vergleiche oft als schwierig. Eine Versicherung kann einen Fahrer in einer SF-Klasse prozentual besonders günstig einstufen und sich so von anderen Versicherungen abheben. Dieser Vorteil wird jedoch wieder aufgehoben, wenn dieser Versicherer bei anderen Tarifmerkmalen ungünstigere Bedingungen als die Konkurrenz bietet. Aus diesem Grund muss jeder Interessent für eine Haftpflichtversicherung unter dem Strich abwägen, welches Versicherungsangebot für seine individuelle Situation am günstigsten erscheint. Die „ideale' Lösung als solche existiert nicht.

Wie erfolgt die Berechnung der Schadenfreiheitsklasse?

  1. Wer erstmalig ein Fahrzeug versichert und kein Neuling ist, wird für gewöhnlich in die SF-Klasse ½ eingestuft.
  2. Fahranfänger, die ihren Führerschein erworben haben, starten mit der SF-Klasse 0 und werden erst nach drei Jahren in die SF-Klasse 1 höhergestuft. Der Beitragssatz schwankt je nach Versicherer zwischen etwa 95 % und 150 %. Wurde das Fahrzeug eines Elternteils als Zweitwagen versichert, so kann sich der Fahranfänger nach drei Jahren selbst versichern und beginnt mit SF-Klasse ½.
  3. Wer für eine gewisse Zeit kein Auto nutzt und länger als sieben Jahre pausiert, beginnt meistens wieder in SF-Klasse ½. Eine Unterbrechung von bis zu einem Jahr wirkt sich in der Regel nicht auf die SF-Klasse aus.
  4. Schadenfreiheitsklassen sind bei vielen Versicherungen übertragbar. Die Übertragung von einem Elternteil auf das eigene Kind, den Ehepartner oder ein anderes Elternteil ist unproblematisch, teils auch auf den Lebenspartner, nicht leibliche Kinder oder Enkel. Voraussetzung dafür ist, dass der Nutznießer das Auto mit der zu übertragenden SF-Klasse regelmäßig als Fahrer genutzt hat.

    Beispiel: Verzichtet der Großvater aus Altersgründen auf sein eigenes Auto, so kann er je nach Versicherer seinem Enkel seinen bestehenden Schadenfreiheitsrabatt übertragen. Die Übertragung ist allerdings auf die Anzahl der Jahre beschränkt, in denen der Enkel den Führerschein besitzt. Aus diesem Grund ist es ratsam, eine SF-Klasse erst dann zu übertragen, wenn der Übernehmer möglichst viele schadenfreie Jahre nutzen kann. Ist das Enkelkind 18 Jahre alt, so bringt es ihm nichts, wenn der Großvater 30 Jahre lang unfallfrei gefahren ist und seine SF-Klasse 30 auf den Enkel übertragen möchte. Das Gleiche gilt selbstverständlich, wenn ein Elternteil eine günstige SF-Klasse für den Zweitwagen auf das Kind übertragen möchte.

  5. War das Fahrzeug schon bei einer anderen Versicherung versichert, so kann der dort bestehende Schadenfreiheitsrabatt bei einem Versicherungswechsel übernommen werden. Voraussetzung ist, dass der Vorversicherer den Schadenverlauf gegenüber dem neuen Versicherer bestätigt. In den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) der Versicherer findet sich regelmäßig die Klausel, dass der neue Versicherer berechtigt ist, beim vorherigen Versicherer den Schadenverlauf abzufragen und jeder Vorversicherer gleichzeitig verpflichtet ist, einem neuen Versicherer auf Anfrage Auskünfte zu dem Vorvertrag zu erteilen.

Wann wird der Versicherungsnehmer neu, insbesondere besser oder schlechter, eingestuft?

Der Versicherungsvertrag wird jedes Jahr zum 1. Januar entsprechend dem Schadenverlauf in eine der Schadenfreiheitsklassen für Kfz neu eingestuft. Wenn der Vertrag schadenfrei verlaufen ist und mindestens 6 Monate bestanden hat, so erfolgt die Einstufung in die nächsthöhere SF-Klasse entsprechend der maßgeblichen Tabelle (u.a. PKW, Lkw, Krafträder). Hat der Versicherer einen oder mehrere Schäden reguliert, so wird der Vertrag entsprechend der maßgeblichen Rückstufungstabelle des Versicherers zurückgestuft.

Tipp: Wer als Fahranfänger zum 1. Januar die nächsthöhere SF-Klasse nutzen möchte, sollte darauf achten, dass er sein Fahrzeug bis spätestens zum 1. Juli des Vorjahres zugelassen und versichert hat. Erfolgt die Zulassung später, so fehlt die Voraussetzung, dass der Versicherungsvertrag sechs Monate bestanden hat. Folglich erfolgt die höhere Einstufung erst zum übernächsten Jahr.

Beispiele und Überblick der Schadenfreiheitsklassen: Welche SF-Klasse habe ich?

Die Versicherer unterscheiden SF-Klassen für PKW, Krafträder/Quads/Trikes, Campingfahrzeuge, Klein- und Leichtkrafträder sowie andere Fahrzeugtypen wie Lieferwagen, Lkw und Zugmaschinen. Für jeden Fahrzeugtyp gibt es eine eigene SF-Klassen-Tabelle.

Zudem werden in den Tabellen jeweils die SF-Klasse der Haftpflicht und die SF-Klasse der Vollkasko dargestellt. Sie weisen teilweise identische, teilweise abweichende Beitragssätze in Prozent auf. Um die jeweilige SF-Klasse zu bestimmen, ist auf die Anzahl der fortlaufend unfallfreien Jahre abzustellen. Die Schadenfreiheitsklasse zu berechnen ist für den Laien dennoch schwer, da er alle für die Ermittlung relevanten Umstände berücksichtigen muss.


Um festzustellen, welche SF-Klasse vorliegt, sollte ein Versicherungsrechner hinzugenommen werden.

Kfz-Versicherung: SF-Klassen-Tabelle (am Beispiel der Allianz, Stand 2015)

Zum besseren Verständnis der Tabelle: Ein PKW-Fahrer, der 10 Jahre lang keinen Unfallschaden gemeldet hat (Rubrik „Schadenfreie Jahre'), wird grundsätzlich in die SF-Klasse 10 (Rubrik „Schadenfreiheitsklasse') eingestuft. Im Beispiel der Allianz zahlt er in der Haftpflicht und Vollkasko einen Beitragssatz von jeweils 46 % des Basisbeitrags (Rubrik „Beitragssatz').

SchadenfreiheitsklasseBedeutungBeitragssatz (Beispielwerte - die Kfz-Versicherer verfahren hier nicht einheitlich!)
SF 0Sie haben Ihre Fahrerlaubnis erst seit weniger als 3 Jahren.230 %
SF ½ Sie haben Ihre Fahrerlaubnis länger als 3 Jahre.140 %
SF 1 Sie fuhren Ihr Fahrzeug ein Jahr, ohne dass ein Schaden entstand.74 %
SF 2Sie fuhren Ihr Fahrzeug zwei Jahre, ohne dass ein Schaden entstand.64 %
SF 3 Sie fuhren Ihr Fahrzeug drei Jahre, ohne dass ein Schaden entstand.58 %
SF 7 Sie fuhren Ihr Fahrzeug sieben Jahre, ohne dass ein Schaden entstand.42 %
SF 11 Sie fuhren Ihr Fahrzeug elf Jahre, ohne dass ein Schaden entstand.35 %
x Sie fuhren Ihr Fahrzeug x Jahre, ohne dass ein Schaden entstand.Je länger Sie ohne Unfall fuhren, desto geringer wird Ihr Beitrag in die Kfz-Versicherung.
SF M ("Schadensklasse Malus")Sie haben durch Ihr Fahrzeug einen Schaden verursacht.bis zu 245 %
Quelle: AKB der Allianz-Kfz-Versicherung

Schadenfreiheitsklassen (Beispiel DEVK Stand 2015)

Bei der DEVK zahlt ein 10 Jahre unfallfreier PKW-Fahrer 45 %. Fahranfänger starten in der SF-Klasse 0 und zahlen 100 % bzw. 95 %.

Achtung: Jeder gemeldete Schaden beeinflusst den Schadenfreiheitsrabatt

Autofahren birgt ein gewisses Unfallrisiko. Das Betriebsrisiko ist immer präsent. Versicherungen motivieren ihre Kunden daher zu verantwortungsbewusstem Fahren und honorieren oder bestrafen dieses durch die entsprechende Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse. Zusätzlich honorieren sie den Versicherungsnehmer, wenn dieser nicht jeden Schaden von der Versicherung begleichen lässt.

Hinweis 1: Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass nicht die Höhe eines gemeldeten Schadens den Schadenfreiheitsrabatt beeinflusst, sondern die Anzahl der Schadenmeldungen innerhalb eines Kalenderjahres. Mehrere kleinere Schäden haben eine stärkere Rückstufung zur Folge als ein einzelner großer Schaden.

Hinweis 2: Wer im Laufe eines Kalenderjahres mehrere Unfälle verursacht, sollte nur die teuersten Schadensfälle über die Versicherung abwickeln lassen. Dadurch wird die Anzahl der Schadensfälle verringert und eine weitergehende Rückstufung vermieden.

Besonders wichtig ist es, das Potenzial der Mehrbelastung aufgrund einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse nicht zu unterschätzen. Wer beispielsweise in SF-Klasse 10 einen Beitragssatz von 40 % hat und aufgrund einer Schadenmeldung in SF-Klasse 5 zurückgestuft wird, zahlt einen Beitragssatz von 46 %. Die Differenz von 6 % wirkt sich in den Folgejahren aus, solange, bis der Versicherungsnehmer seine frühere SF-Klasse 10 wieder erreicht hat. Gleichzeitig wird verhindert, dass der Versicherungsnehmer ohne Schadensmeldung aus der SF-Klasse 10 im Folgejahr in die SF-Klasse 11 aufgestiegen wäre.

Hinweis 3: Daher ist es ratsam, in der Kfz-Versicherung aufgrund der SF-Klasse nicht jeden Schaden über den Versicherer abzuwickeln. Zunächst muss der Versicherungsnehmer Schäden bis zur vereinbarten Selbstbeteiligung ohnehin selbst begleichen. Kleinere Schäden, die über die Selbstbeteiligung hinausgehen, sollten ebenfalls selbst reguliert werden. Dies ist dann sinnvoll, wenn sich hierdurch eine schlechtere Einstufung verhindern lässt und der Schadensbetrag im Vergleich zur Prämienerhöhung nicht ins Gewicht fällt. Mit jeder schlechteren Einstufung steigt die Versicherungsprämie. Die höheren Prämien in den Folgejahren übersteigen dann in der Regel den tatsächlichen Schadensbetrag. Daher ist es vorteilhafter, einen kleineren Schaden selbst zu bezahlen und von der aktuellen SF-Klasse zu profitieren.

Hinweis 4: Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, den Unfallschaden zunächst von der Versicherung regulieren zu lassen. Bei kleineren Schäden bis etwa 1.000 EUR informiert der Versicherer den Versicherungsnehmer dann schriftlich darüber, dass er die Rückstufung vermeiden kann, wenn er die Entschädigungsleistung innerhalb von 12 Monaten zurückerstattet. Erfahrungsgemäß lohnt es sich, Haftpflichtschäden durchschnittlich bis etwa 1.500 EUR und Vollkaskoschäden bis etwa 1.300 EUR selbst zu regulieren.

Was versteht man unter Rabattschutz?

Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, einen Rabattschutz zu vereinbaren. In diesem Fall ist ein Schadenfall pro Kalenderjahr sowohl in der Haftpflichtversicherung als auch in der Vollkasko frei. Reguliert die Versicherung einen Schaden, wird der Versicherungsnehmer in der SF-Klasse nicht zurückgestuft. Seine SF-Klasse bleibt unverändert bestehen. Für den Rabattschutz ist eine höhere Prämie von etwa 15 bis 30 % zu entrichten, je nach Versicherer.

Achtung: Wechselt der Versicherungsnehmer die Versicherung, so wird dem neuen Versicherer nur der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt, den der Versicherungsnehmer ohne diesen Rabattschutz gehabt hätte. Er muss also damit rechnen, beim neuen Versicherer schlechter eingestuft zu werden als beim bisherigen Versicherer.

Ein Rabattschutz bringt nicht in jeder Schadenfreiheitsklasse Vorteile

Ein Rabattschutz wird umso uninteressanter, je besser der Versicherungsnehmer in eine SF-Klasse eingestuft ist. Wer in der SF-Klasse 24 einen Beitragssatz von beispielsweise 31 % zahlt und im Falle einer Rückstufung in SF-Klasse 20 einen Beitragssatz von 33 % zahlen müsste, hat vom Rabattschutz kaum noch Vorteile, da dessen Prämie tendenziell höher ist als die Prämie aufgrund des niedrigeren Beitragssatzes.

Vom Rabattschutz zu unterscheiden ist der Rabattretter . Hat man einen Rabattretter vereinbart, wird man im Schadensfall zwar in der SF-Klasse zurückgestuft, muss aber keine höheren Beiträge entrichten. Neuere Versicherungsverträge sehen solche Rabattretter kaum noch vor.

Zur Veranschaulichung: Rückstufungstabelle zur Rückstufung bei Schadensfall (am Beispiel der Allianz, Stand 10/2015)

Wird ein Schadenfall von der Versicherung reguliert, erfolgt die Rückstufung gemäß der im Anhang zu den AKB befindlichen Rückstufungstabelle des Versicherers. Ist man beispielsweise in SF-Klasse 10 eingestuft (Beitragssatz 40 %), wird man nach einem Schadenfall in der Haftpflicht beispielsweise nach SF-Klasse 2 zurückgestuft und zahlt künftig einen Beitragssatz von 55 %. In der Vollkasko erfolgt die Rückstufung nach SF-Klasse 5. Meldet der Versicherungsnehmer im gleichen Kalenderjahr einen weiteren Schaden, erfolgt die Rückstufung in SF-Klasse 0 mit einem Beitragssatz von 100 %. Ein dritter Schaden führt zur Einstufung in SF-Klasse M (Malusklasse).

Achtung: Die Beispiele veranschaulichen, wie wichtig es ist, jede Schadenmeldung strategisch und wirtschaftlich zu prüfen. Wer in die Kfz SF-Klasse M abrutscht, muss damit rechnen, dass der Versicherer den Versicherungsvertrag kündigt. Auch hier gilt: Die Rückstufungstabellen der verschiedenen Versicherer fallen unterschiedlich aus und die Rückstufung kann bei einer anderen Versicherung durchaus günstiger oder ungünstiger ausfallen.

von SF Klasse Rückstufung nach Schadenanzahl:
HaftpflichtVollkasko
1.2.3.1.2.3.
Ein Vertrag der Kfz-Versicherung gilt als schadenfrei, wenn innerhalb eines Kalenderjahres kein Unfall reguliert werden musste
  • Der Versicherungsvertrag gilt dann als schadenfrei, wenn der Vertrag innerhalb eines Kalenderjahres ohne Schaden verlaufen ist und der Versicherungsschutz mindestens 6 Monate bestanden hat. Unter dieser Bedingung wird der Vertrag nach Ablauf eines Kalenderjahres in die nächstbessere SF-Klasse gemäß der maßgeblichen Tabelle (u.a. PKW, LKW, Krafträder) eingestuft. Soweit der Versicherer Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse aufbringen musste, so belastet dies nicht den schadenfreien Verlauf. Diese Kosten dienen nämlich der Abwehr von Forderungen Dritter und liegen somit auch im Interesse des Versicherers.
  • Der Vertrag bleibt unbeschadet, wenn der Versicherer einen Schaden bis circa 1.000 EUR reguliert und der Versicherungsnehmer die Entschädigungsleistung innerhalb von 12 Monaten freiwillig erstattet.
  • Sofern der Versicherer einen Schaden reguliert und der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer den Schaden begleicht, bleibt der Vertrag ebenfalls schadenfrei.
  • In der Vollkasko bleibt der Vertrag auch dann schadenfrei, wenn der Versicherungsnehmer seine Vollkasko in Anspruch genommen hat, weil der Schädiger mangels Haftpflichtversicherungsschutz keinen Schadensersatz geleistet hat.
  • Das Gleiche gilt in der Haftpflicht, wenn das Fahrzeug ohne Verschulden des Halters gestohlen wird und der Dieb einen Haftpflichtschaden verursacht.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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22 Kommentare

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  1. Jutta S
    Am 18. Oktober 2024 um 17:14

    2017 starb mein Vater, ich übernahm bei der Vers. Nr.1 seine SF.
    2021 starb mein Mann, ich übernahm die Versicherung(en) und bekam die SF meines Mannes bei Vers. Nr.2 .
    Nun bekomme ich ein neues Fahrzeug, welches bei Vers. Nr. 2 weiterversichert werden soll. ( weil Mehrfachversichrung Hausrat/ Haus / etc)
    Nun stelle ich fest, dass der neue Abschluß. SF 16 zu Grunde legt ( Vers. Nr 2),während ich bei Vers. Nr 1 seit 2023 SF 24 als Grundlage berechnet bekomme..
    Kann ich SF 24 auch bei Versicherung 2 geltend machen?

  2. Karl-Heinz
    Am 27. März 2023 um 15:23

    Guten Tag,
    ich fahre seit 1975 durchgehend (verschiedene) Autos und habe öfter die Versicherung gewechselt.
    Ich hatte in meinen fast 48 Jahren 2 Unfälle.
    Welche SF Klasse müsste ich jetzt haben?
    Nach meinem letzten Unfall hatte ich die Versicherung gewechselt und da habe ich bei der Frage unfallfreie Jahre angegeben 1 da ich ja vor einigen Monaten einen Unfall hatte&8230;. jetzt hat mir jemand gesagt das wäre falsch gewesen&8230; ich hätte meine unfallfreien Gesamtjahre angeben müssen.
    Fahre jetzt auf SF 11 und das kam einem Bekannten komisch vor nach 48 Jahren Fahrpraxis.

    Vielen Dank für eine Antwort.

  3. Saiger
    Am 4. Februar 2022 um 20:40

    Hallo,
    VN wechselt zur Konkurrenz. Bei Konkurrenz wird ebenfalls Rabattschutz abgeschlossen. VN hatte vor 10 Jahren eine KH und VK Schaden mit Rabattschutz abgeschlossen und 10 Jahre diesen Mehrbeitrag ohne weiteren Bedarf bezahlt. Dsrf alter Versicherung den SFR nach 10 Jahren rückstufen?

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