Einbürgerung in Zürich: Ein umfassender Leitfaden
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Verantwortlich: Evelyne Leu
Einbürgerung von Schweizer Bürgern und Bürgerinnen
Eidgenössische Staatsbürger können sich in ihrer Heimatgemeinde assimilieren lassen, wodurch ihnen eine zusätzliche kommunale Bürgerschaft zuteilwird.
Ihre ansässige Gemeinde ist für den Einbürgerungsprozess zuständig. Mit der kommunalen Bürgerrechtserwerbung erhalten Sie automatisch das Zürcher Kantonsbürgerrecht.
Voraussetzungen für Antragsteller:
- Sie müssen seit mindestens zwei Jahren dort wohnhaft sein,
- sämtliche finanziellen Verpflichtungen erfüllen und
- dürfen keine Vorstrafen in ihrem polizeilichen Führungszeugnis für Privatpersonen aufweisen.
Folgende Dokumente sind dem schriftlich eingereichten Antrag beizufügen:
- Nachweis des Familienstandes (eine Bescheinigung des Standesamtes)
- Ein Strafregisterauszug (Privatauszug) für jene, die das 18. Lebensjahr erreicht haben
Rückkehr zur Schweizer Staatsbürgerschaft
Dieses Verfahren ist ausschliesslich für Personen relevant, die ihre eidgenössische Staatsbürgerschaft verloren haben.
Der Antrag muss direkt postalisch an das Staatssekretariat für Migration (SEM, Bund) adressiert werden. Das entsprechende Antragsformular ist über das SEM (ch.sem.admin.ch) anzufordern. Zusätzliche Details sind über diesen Link zugänglich.
Einbürgerungen für ausländische Personen
Abhängig von den individuellen Umständen können nicht-schweizerische Staatsbürger eine Einbürgerung im Rahmen eines ordentlichen oder eines vereinfachten Verfahrens beantragen.
Das reguläre Einbürgerungsverfahren
Die Zuständigkeit für die reguläre Einbürgerung liegt bei den Gemeinden, dem Kanton Zürich sowie dem Bund. Die Dauer dieses Prozesses beläuft sich auf etwa zwei Jahre und ist von persönlichen Gegebenheiten abhängig. Über den Einbürgerungs-Checker können Sie überprüfen, ob Sie die erforderlichen Kriterien erfüllen.
Bestandteile der Voraussetzungen sind unter anderem:
- Nachweis über grundlegende Kenntnisse der Schweiz. Ob Sie den kantonalen Grundkenntnistest (GKT) ablegen müssen, erfahren Sie hier.
So bereiten Sie sich auf den GKT vor: Die Publikation «Einbürgerung» des Gemeindeamtes steht Ihnen in unserer Gemeindeverwaltung kostenlos zur Verfügung. Darüber hinaus ist auf der Webseite zh.ch/einbuergerungen unter «Grundkenntnistest» ein digitaler Übungstest verfügbar. - Bestätigung ausreichender Deutschkenntnisse: schriftlich auf Niveau A2 und mündlich auf Niveau B1. Prüfen Sie hier, ob Sie den kantonalen Deutschtest absolvieren müssen.
Diese Nachweise sind dem Antrag beizulegen. Sowohl der Grundkenntnistest als auch der kantonale Deutschtest können am Sprachzentrum in Winterthur abgelegt werden.
Sobald Sie alle Kriterien erfüllen, können Sie Ihren vollständigen Antrag elektronisch einreichen.
Erstanmeldung im Personenstandsregister
Ihr erster Schritt besteht darin, sich im Personenstandsregister registrieren zu lassen. Gesuch
Wir raten Ihnen, sich an der Checkliste «Gesuch ordentliche Einbürgerung» zu orientieren oder das Merkblatt«Ordentliche Einbürgerung» per E-Mail an gemeindeverwaltung@kleinandelfingen.ch anzufordern.
Das beschleunigte Einbürgerungsverfahren
Die erleichterte Einbürgerung steht bestimmten Personengruppen offen. Mit Hilfe des Einbürgerungs-Checkers können Sie unverbindlich feststellen, ob Sie die Bedingungen für die erleichterte Einbürgerung erfüllen.
Ablauf des Verfahrens
Das Antragsformular bestellen Sie direkt beim SEM (ch@sem.admin.ch). Reichen Sie den Antrag per Post beim Staatssekretariat für Migration (SEM, Bund) ein.
Weitere Informationen zum Prozessablauf sind hier zu finden.
Das beschleunigte Einbürgerungsverfahren dauert ebenfalls ungefähr zwei Jahre.
Verbindungen
Stand der Informationen: 29. November 2023