Krankenversicherung bei Zusatzrente
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Seit dem Jahr 2020 haben Personen, die eine betriebliche Altersvorsorge beziehen, eine Reduzierung ihrer Beiträge zur Krankenversicherung zu verzeichnen. Dies liegt an der Einführung eines Freibetrages. Derzeit beläuft sich dieser auf 187,25 Euro monatlich.
Das Wesentliche auf einen Blick
- Betriebsrentenempfänger erfahren seit 2020 eine finanzielle Entlastung bei ihren Krankenkassenbeiträgen durch einen geltenden Freibetrag.
- Für das Jahr 2025 ist ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 187,25 Euro vorgesehen.
- Die Verbraucherzentrale rät allen Empfängern von Betriebsrenten dringend dazu, ihre Zahlungen an die Krankenkasse kritisch zu überprüfen.
Zusätzliche Renten aus betrieblicher Altersvorsorge stellen eine Ergänzung zur gesetzlichen Rente dar. Allerdings werden diese Renten durch die zu entrichtenden Beiträge an die Kranken- und Pflegekasse merklich gemindert. Seit Anfang 2020 existiert ein Freibetrag für die Krankenkassenbeiträge. Aktuell liegt dieser bei 187,25 Euro jeden Monat.
Welche Beitragsreduzierung erwarte ich?
Von diesem Freibetrag profitieren insbesondere Rentnerinnen und Rentner, die in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Rentner obligatorisch versichert sind. Für sie entfällt die Pflicht, Beiträge für die gesamte Höhe ihrer betrieblichen Rente an die Krankenkasse abzuführen.
Ein illustrative Berechnung: Besitzen Sie neben Ihrer staatlichen Rente eine Betriebsrente in Höhe von 250 Euro monatlich. Von diesem Betrag wird der Freibetrag abgezogen, sodass Sie nur auf einen Teilbetrag von 62,75 Euro Beiträge zahlen müssen (der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich eines kassenabhängigen Zusatzbeitrags von etwa 2,5 Prozent ergibt insgesamt 17,1 Prozent; 17,1 Prozent von 62,75 Euro entsprechen 10,73 Euro). Hätte man keinen Freibetrag angewendet, wären Kosten in Höhe von 42,75 Euro entstanden (17,1 Prozent von 250 Euro).
Wichtig zu beachten ist, dass Personen, die sich freiwillig gesetzlich krankenversichern, keinen Anspruch auf diesen Freibetrag haben und somit für die vollständige Summe ihrer Betriebsrente Krankenkassenbeiträge zahlen müssen.
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