Unterhaltsleistungen für die Ehefrau nach einer Scheidung
Der Ehegattenunterhalt wird in zwei Hauptkategorien gegliedert: Man differenziert hierbei zwischen dem Trennungsunterhalt, welcher im Rahmen einer Trennungsphase, jedoch während der noch bestehenden Ehe erbracht wird, und dem nachehelichen Unterhalt (auch Geschiedenenunterhalt genannt), dessen Zahlung nach einer gerichtlich rechtskräftigen Scheidung erfolgt. Aus dieser grundlegenden Unterscheidung resultieren vielfältige Bestimmungen bezüglich des monetären Ausgleichs zwischen den ehemaligen Ehepartnern. Es muss jedoch stets bedacht werden, dass die Unterhaltszahlungen für Kinder immer eine übergeordnete Priorität gegenüber jenen für die Ehegatten oder Partner besitzen. Demzufolge ist der Kindesunterhalt zuerst zu erbringen, ehe überhaupt andere Formen von Unterhaltsleistungen gewährt werden können.
Wann ist die Entrichtung von Trennungsunterhalt verpflichtend?
Der Trennungsunterhalt wird bewilligt, sofern eine faktische Trennung (siehe auch Trennungsjahr) bereits vollzogen wurde, aber noch keine Scheidung beantragt oder die Ehe noch nicht gerichtlich aufgelöst worden ist.
Als grundlegende Voraussetzungen gelten die finanzielle Bedürftigkeit des einen sowie die Leistungsfähigkeit des anderen Ehepartners. Vermag demnach eine der Eheparteien ihren Lebensunterhalt - beurteilt nach dem ehelichen Lebensstandard - nicht aus eigener Kraft zu bestreiten, so ist der Ehegatte mit der entsprechenden Leistungsfähigkeit, dessen monatliches Nettoeinkommen den Selbstbehalt von 1.600 Euro übersteigt, zur Entrichtung des Ehegattenunterhalts verpflichtet. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt erlischt mit dem Inkrafttreten der Scheidung oder bei einem länger als ein Jahr andauernden Zusammenleben mit einer neuen Partnerschaft (also einem neuen Lebensgefährten).
Umfassendere Informationen erhalten Sie hier: Trennungsunterhalt
Unter welchen Umständen ist nachehelicher Unterhalt zu entrichten?
Der nacheheliche Unterhalt (oder Geschiedenenunterhalt) wird erst dann relevant, wenn die Ehe durch ein gerichtliches Urteil rechtskräftig beendet wurde. Diesem Unterhaltsanspruch liegt das Prinzip der Eigenverantwortung zugrunde, wonach beide Ehegatten ihrer Erwerbsobliegenheit (der Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme) nachzukommen haben.
Befindet sich ein Ehegatte in Bedürftigkeit, das bedeutet, er oder sie ist nicht imstande, den Lebensunterhalt - bewertet am ehelichen Lebensstandard - selbstständig zu bestreiten, so kann ihm oder ihr unter den nachstehenden Unterhaltstatbeständen ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt durch den leistungsfähigen Ehepartner zustehen:
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- Unterstützung für die Betreuung von Kindern
- Zahlungen aufgrund fortgeschrittenen Alters (Altersunterhalt)
- Leistungen im Falle von Krankheit oder körperlichen Gebrechen
- Beiträge bei Arbeitslosigkeit oder zur Einkommensaufstockung
- Unterstützung während einer Ausbildung
- Unterhalt aus Billigkeitsgründen
Umfassende Einzelheiten hierzu: Nachehelicher Unterhalt
Limitierung des Anspruchs in bestimmten Situationen
Auch wenn prinzipiell ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bei vorliegender Bedürftigkeit bestehen würde, kann in einigen speziellen Situationen eine Einschränkung oder sogar ein vollständiger Wegfall des Anspruches eintreten. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn die Forderung nach Ehegattenunterhalt - beispielsweise aufgrund einer geringen Ehedauer (weniger als drei Jahre), einer neuen, bereits verfestigten Lebenspartnerschaft oder begangener Straftaten - für den Unterhaltspflichtigen als unbillig (d.h. ungerecht oder unzumutbar) erachtet würde.
Im Kontext dieser Thematik haben wir zudem die nachfolgenden aufschlussreichen Informationen für Sie zusammengestellt:
Welcher Unterschied besteht zwischen Trennungs- und Geschiedenenunterhalt?
Betreuungsleistungen für die Obhut minderjähriger Kinder
Elternteile, unabhängig von ihrem Ehestand (ob verheiratet oder nicht), können ihren Unterhaltsanspruch durch die Kinderbetreuung rechtfertigen, sofern aus ihrer Beziehung Kinder hervorgegangen sind. Hierbei ist der Betreuungsunterhalt, zusätzlich zum Kindesunterhalt, für die Beaufsichtigung von Kindern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres zu gewähren. Überschreitet das Kind diese Altersgrenze, ist eine individuelle Einzelfallprüfung unerlässlich, da auch in solchen Situationen die Erwerbspflicht (die Pflicht zur Arbeitsaufnahme) in den Fokus rückt.
Unterhaltsansprüche gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz
Gemäß den Vorschriften des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist die unterhaltsrechtliche Rangfolge für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften derjenigen zwischen Ehegatten gänzlich gleichgestellt. Folglich finden dieselben Regelungen Anwendung wie sie auch für den Ehegattenunterhalt vorgesehen sind.
Auf welche Weise erfolgt die Berechnung des Ehegattenunterhalts?
Um den Ehegattenunterhalt zu ermitteln, bedient man sich zur Berechnung der Ansprüche der bewährten Differenzmethode. Gemäß dieser Methode erhält der Unterhaltsberechtigte fünfundvierzig Prozent der Differenz, die sich aus den Netto-Einkommen beider beteiligter Parteien ergibt. Es wird hierbei jedoch niemals mehr gewährt, als es dem vollen Unterhalt, der sich nach den ehelichen Verhältnissen richtet, entspräche. Sofern der Unterhaltsberechtigte selbst keinerlei Einkünfte erzielt, stehen ihr zusätzlich fünfzig Prozent der anrechenbaren sonstigen Einkünfte des Unterhaltspflichtigen zu.
Rechner zur Ermittlung des Ehegattenunterhalts
Mithilfe des nachfolgenden Berechnungstools für Ehegattenunterhalt können Sie die zu erwartende Höhe der Unterhaltsleistungen ermitteln. Das Programm zieht dabei automatisch fünf Prozent des monatlichen Nettoeinkommens als berufsbedingte Ausgaben ab. Falls Ihnen jedoch höhere Kosten entstehen, etwa weil Ihre Werbungskosten über diesen fünf Prozent liegen oder Sie noch Verbindlichkeiten für Darlehen, beispielsweise für ein Eigenheim, haben, so sind diese im dafür vorgesehenen Feld unterhalb Ihrer Einkommensangabe einzutragen.
In welchen Situationen ist ein Ehepartner zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet?
Während des Trennungsjahres, welches der eigentlichen Scheidung vorausgeht, besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt, sofern ein Ehepartner als bedürftig gilt. Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt wird erst nach der Scheidung und unter sehr strengen Voraussetzungen begründet, wie etwa aufgrund von Kindesbetreuungspflichten, anhaltender Erwerbslosigkeit oder schwerer Krankheit.
Wie wird die Höhe des Ehegattenunterhalts bestimmt?
Sofern Ehegattenunterhalt zu entrichten ist, erhält die unterhaltsberechtigte Person fünfundvierzig Prozent der Differenz des Nettoeinkommens beider involvierten Parteien. Für eine rasche Ermittlung der Höhe des Ehegattenunterhalts empfehlen wir die Nutzung unseres praktischen Onlinerechners.
Wie lange muss Ehegattenunterhalt entrichtet werden?
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt erlischt entweder mit dem Inkrafttreten der Scheidung oder im Falle eines über ein Jahr andauernden gemeinsamen Haushalts der unterhaltsberechtigten Person mit einem neuen Lebenspartner. Die exakte Dauer des nachehelichen Unterhalts wird stets individuell im Einzelfall bestimmt. Betreffend den Betreuungsunterhalt für Kinder muss dieser mindestens bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes gezahlt werden.
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