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Elektronische Steuererklärung (ELSTER)

ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) stellt ein landesweites E-Government-Vorhaben der Finanzbehörden dar, welches allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Gelegenheit eröffnet, diverse Steuererklärungen, Anträge (wie z. B. Gesuch um Fristverlängerung, Einspruch, Änderung der Anschrift) und Bekanntmachungen auf elektronischem Wege an das Finanzamt zu senden. Die bereitgestellten Dienstleistungen werden kontinuierlich weiterentwickelt und angepasst.

Welche Steuererklärungen, Anträge und Bekanntmachungen gegenwärtig angeboten werden, sowie weiterführende Informationen finden Sie unter:

elster.de/

oder bei der Landesbehörde für Steuern unter:

lfst.rlp.de/elster


ELSTER gestattet eine gesicherte Datenübermittlung sensibler Steuerdaten ohne Medienunterbrechungen. Ausführliche Details zur Sicherheit bei ELSTER und Authentifizierung in Mein ELSTER können Sie hier einsehen:

elster.de/eportal/infoseite/sicherheit_(allgemein) 

Für die beleglose Einreichung der Steuererklärung (authentifizierte Übermittlung) ohne Unterschrift ist eine gebührenfreie und einmalige Anmeldung vonnöten. Jedoch ist auch ohne Authentifizierung die elektronische Einreichung durchführbar. Allerdings muss im Nachgang die Abgabe eines unterschriebenen Ausdrucks der komprimierten Steuererklärung beim Finanzamt stattfinden.

Das kostenfreie elektronische Zertifikat (Authentifizierung) fordern Sie im ElsterOnline-Portal an:

elster.de/eportal 

Mit der Registrierung via des elektronischen Zertifikats für Mein ELSTER steht Ihnen der persönliche Bereich „Ihr individuelles elektronisches Finanzamt' zur Verfügung. Hier werden Ihnen die für Sie zutreffenden Formulare gezeigt, zusätzliche Serviceleistungen, beispielsweise die vorausgefüllte Steuererklärung, stehen bereit und Mein ELSTER dient als persönlicher Briefkasten für die Konversation mit Ihrem Finanzamt.

Für die Verwendung der vorausgefüllten Steuererklärung ist neben der Anmeldung in Mein ELSTER die Anmeldung zum Belegabruf Bedingung. Danach stehen die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten/Belege (u. a. Lohnsteuerdaten, Einkünfte aus Rentenzahlungen, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung) zur Übernahme in die Steuerberechnung parat, sodass Übertragungsfehler und Eintragungen an inkorrekter Stelle verhindert werden. Antworten auf Fragestellungen zum Abrufen von Bescheinigungen offeriert das Landesamt für Steuern unter:

lfst.rlp.de/elster

Immer mehr Bürgerinnen und Bürger nutzen die Vorzüge von ELSTER: 

•    angenehme Eingabe am Bildschirm mit Unterstützungsfunktionen und Plausibilitätsprüfungen, 
•    vorausgefüllte Steuererklärung (Abruf von vorhandenen Bescheinigungen),
•    Hilfestellung für sehbeeinträchtigte Nutzer,
•    freibleibende Steuerberechnung, 
•    Datenübertragungsfunktion, falls bereits im Vorjahr ELSTER genutzt wurde, 
•    elektronische Bescheiddatenabholung zur Kontrolle etwaiger Abweichungen, 
•    höchste Sicherheit bei der Datenübertragung via Internet an die Steuerbehörde,
•    mit den geläufigsten und diversen Betriebssystemen und Browsern kann Mein ELSTER verwendet werden (Windows, macOS, Linux),
•    interessant für Weinbauern: ebenfalls die Anlage Weinbau ist elektronisch nutzbar, 
•    wer Elster einsetzt, wird bei der Bearbeitung der Steuererklärung bevorzugt behandelt.

Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 wurde die bisherige Belegvorlagepflicht bis auf wenige Ausnahmen in eine Belegvorhaltepflicht umgewandelt. Dies bedeutet, dass Sie Belege nur dann einreichen müssen, wenn Sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden. Die Belege sind entsprechend zu Hause aufzubewahren. Die Aufbewahrungsdauer variiert je nach Art der Aufwendungen und der Einkunftsart. 

Benötigen Sie Beistand rund um die Thematik ELSTER? 
Dann finden Sie sämtliche Kontaktdaten (Rufnummern, Emailadresse) unter: 

elster.de/eportal/start - unter "Hilfe" oder im "Chat"