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Antrag auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Aussteuerung von Krankengeld - was Arbeitgeber wissen sollten

Gesetzliche Krankenkassen leisten bei langwierigen Arbeitsunfähigkeiten Krankengeld, vorausgesetzt der Anspruch besteht, und zwar höchstens über einen Zeitraum von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren aufgrund derselben Erkrankung. Endet die Zahlung von Krankengeld nach 78 Wochen, wird dies als "Aussteuerung" bezeichnet.

Wenn die Betroffenen aufgrund ihrer Krankheit nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben, haben sie die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Es kommt jedoch vor, dass der Zeitpunkt der Aussteuerung bevorsteht, der Rentenversicherungsträger aber noch keine Entscheidung getroffen hat, ob die Person die Erwerbsminderungsrente erhält oder nicht. In solch einem Fall könnten sie durch das soziale Netz fallen: Nicht nur ihr Einkommen fehlt, auch ihr Krankenversicherungsschutz könnte gefährdet sein.

Nahtlosigkeitsregelung

Die drohende Lücke kann durch das Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (gemäß § 145 SGB III) geschlossen werden. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Form des Arbeitslosengeldes, die solange gewährt wird, bis die nachfolgende Leistung - beispielsweise die Erwerbsminderungsrente - beginnt. Diese Regelung ist auch als "Nahtlosigkeitsregelung" bekannt.

Während des Bezugs dieses speziellen Arbeitslosengeldes bleibt die Krankenversicherung bestehen. Die Beiträge werden von der Agentur für Arbeit übernommen.

Die betroffene Person gilt weiterhin als erwerbstätig: Das arbeitsrechtliche Arbeitsverhältnis bleibt ebenfalls weiterhin aufrecht. Dennoch muss sie sich arbeitslos melden und damit verdeutlichen, dass sie das Direktionsrecht ihres Arbeitgebers nicht länger anerkennt.

Abmeldung aufgrund des Endes der Beschäftigung

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, zum Ende des Krankengeldbezugs die Abmeldung des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses vorzunehmen. Der Meldegrund ist "30": Abmeldung wegen Beendigung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Dies ist in der Gemeinsamen Verlautbarung zum Fortbestand des Versicherungsverhältnisses bei Arbeitsunterbrechungen ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt (PDF, 129 kB, nicht barrierefrei) (aktuell in der Fassung vom 12. März 2013) festgelegt.

Einmalige Arbeitsentgeltzahlung nach Beendigung des Krankengeldbezugs

Da Krankengeld bis zu 78 Wochen gewährt werden kann, liegen für das Kalenderjahr bis zum Abmeldetermin meist ausschließlich beitragsfreie Zeiten und somit keine SV-Tage vor. Falls im Kalenderjahr bis zum Abmeldedatum keine SV-Tage berücksichtigt werden müssen, ist ein einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nach Ende des Krankengeldbezugs beitragsfrei.

Märzklausel beachten

Wird die Einmalzahlung von Januar bis März eines Jahres geleistet, muss die Märzklausel berücksichtigt werden. Die Einmalzahlung ist dann dem Vorjahr zuzuordnen. Wurden im Vorjahr beitragspflichtige Zeiten verzeichnet, muss die bei Einmalzahlungen übliche Vergleichsberechnung auf der Basis der Vorjahresdaten erfolgen.

Weitere Informationen zum Thema Einmalzahlungen finden Sie in unserem Beratungsblatt Beiträge aus Einmalzahlungen (PDF, 440 kB).