Autoführerschein Kosten durchschnitt
Führerschein: Mit diesen Ausgaben müssen Sie rechnen
Rund ums Fahren
Der Erwerb einer Fahrerlaubnis birgt diverse Herausforderungen. Neben den kognitiven und praktischen Anforderungen stellen die oft erheblichen Kosten ein Hindernis dar. Für Schüler, Studenten und Berufstätige, die den Führerschein zu einem späteren Zeitpunkt im Erwachsenenalter erwerben möchten, kann die Finanzierung eine Schwierigkeit darstellen. Informieren Sie sich daher umfassend über alle Kosten, die Ihnen bis zur Prüfung entstehen, bevor Sie sich bei einer Fahrschule anmelden.
Führerschein Klasse B: Fahrberechtigung
Wer eine Fahrerlaubnis anstrebt, wählt meist die Führerscheinklasse B. Sie berechtigt zur Nutzung folgender Kraftfahrzeuge:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von höchstens 3.500 kg und bis zu 8 Fahrgastplätzen
mit Anhänger (zGM Anhänger: maximal 750 kg)
auch mit schwereren Anhängern, sofern die Gesamtmasse von Fahrzeug und Anhänger 3.500 kg nicht übersteigt
Vorbereitung auf den Führerschein
Das sollten Sie vorab klären
Bevor Sie sich bei einer Fahrschule anmelden, müssen Sie folgende Punkte regeln:
Ein Sehtest ist bei einer amtlich anerkannten Stelle erforderlich. Bei fehlenden Einschränkungen genügt die Bestätigung Ihres vertrauten Augenoptikers. Die Kosten dafür liegen in der Regel bei 7 Euro.
Personen mit Sehproblemen benötigen eine Bescheinigung des Augenarztes. Die Kosten trägt in der Regel die Krankenkasse. Benötigen Sie eine neue Brille für den Führerschein Klasse B, müssen Sie die entsprechenden Kosten möglicherweise selbst tragen, abhängig von Ihrem Versicherungstarif.
Neben den Kosten für die Fahrschulung müssen Sie auch die Kosten für den vorgeschriebenen Erste-Hilfe-Kurs berücksichtigen. Dieser Kurs findet üblicherweise nicht direkt bei der Fahrschule statt, sondern bei externen Anbietern wie Johanniter, DRK, Malteser oder ADAC. Die Kursgebühren variieren je nach Anbieter zwischen 20 und 40 Euro.
Weitere Informationen zu Erste-Hilfe-Kursen finden Sie im Ratgeberartikel:
Antrag für den Führerschein
Nach Ihrer Anmeldung bei der Fahrschule stellt diese den Antrag beim Straßenverkehrsamt. Folgende Unterlagen sind dafür erforderlich:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Bescheinigung über die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs
Sehtest-Bescheinigung
Nicht älter als zwei Jahre
Aktuelles biometrisches Passfoto
Die Kosten hierfür betragen je nach Anbieter zwischen 8 Euro und 15 Euro. Tipp: Viele Drogeriemärkte bieten diesen Service zu einem attraktiven Preis an.
Führerscheinantrag
Mit allen notwendigen Unterlagen müssen Sie mit Kosten von etwa 40 bis 70 Euro für die Bearbeitung durch das Straßenverkehrsamt rechnen.
Führerscheinpreise steigen
Laut einer aktuellen ADAC-Umfrage ist der Pkw-Führerschein in den letzten zwei Jahren deutlich teurer geworden. Die meisten Fahranfänger haben laut ADAC zwischen 2.500 und 3.500 Euro für den Führerschein bezahlt.
Mindestschulungsdauer für den Führerschein
Nach der Erledigung der administrativen Schritte beginnt die praktische Ausbildung. Diese besteht aus:
- Theorieunterricht in der Fahrschule
- Übungsstunden mit dem Fahrlehrer
Die Gesamtkosten hängen entscheidend von Ihrem persönlichen Lernfortschritt ab.
Für den Führerschein Klasse B (ab 18 Jahren oder ab 17 Jahren mit B17) sind zwölf Doppelstunden Theorieunterricht Pflicht. Zusätzlich sind zwei Doppelstunden (à 90 Minuten) für den Zusatzstoff vorgesehen.
Die benötigte Anzahl an Fahrstunden ist individuell und hängt von Ihren Lernfortschritten ab. Die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung regelt die Pflichtfahrten. Die Anzahl der Übungsfahrten ist variabel und individuell. Einige Fahrschüler benötigen nur zehn Übungsfahrten, andere benötigen deutlich mehr.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststunden sind:
| Unterrichtstyp | Vorgaben |
| Theorie | 14 Einheiten à 90 Minuten |
| Praxis | |
| Sonderfahrten auf Land- und Bundesstraßen | 5 Fahrstunden à 45 Minuten |
| Sonderfahrten auf der Autobahn | 4 Fahrstunden à 45 Minuten |
| Sonderfahrten bei Dämmerung/Dunkelheit | 3 Fahrstunden à 45 Minuten |
Zusammensetzung der Führerschein-Kosten
Fahrschulen müssen gesetzlich klare Preise kommunizieren: Jede Leistung hat einen fixen Preis, den die Fahrschule einhalten muss. Eine einheitliche Gebührenordnung existiert nicht. Daher lohnt es sich, verschiedene Fahrschulen zu vergleichen, bevor Sie einen Ausbildungsvertrag unterzeichnen.
Grundgebühr
Die Fahrschule berechnet eine Grundgebühr, die auch den Theorieunterricht einschließt. Die Grundgebühr liegt im Bereich von 350 bis 565 Euro.
Regelmäßige Fahrstunden
Der Preis pro 45-minütige Fahrstunde liegt zwischen 55 und 77 Euro. Die Anzahl der benötigten Fahrstunden ist unterschiedlich, zwischen 10 und 25.
Sonderfahrten
12 Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben. Diese kosten zwischen 60 und 95 Euro pro Fahrt, regional können die Kosten variieren.
Lernmaterial
Für Lernmaterialien wie Bücher oder Online-Zugänge sollten Sie zwischen 88 und 119 Euro einplanen.
Prüfungsgebühren
Die Kosten für die theoretische Prüfung liegen zwischen 60 und 137 Euro, und die praktische Prüfung zwischen 160 und 289 Euro.
Führerscheinprüfung: Ablauf
Nach Abschluss der Fahrstunden und ausreichend Selbstvertrauen steht die finale Prüfung an. Sowohl Theorie- als auch Praxistest werden von externen Stellen wie TÜV oder DEKRA durchgeführt. In der Regel meldet die Fahrschule den Prüfungstermin bei der zuständigen Behörde an und rechnet die Gebühren mit Ihnen ab. Viele Anbieter berechnen einen zusätzlichen Aufschlag.
Die Gebühr für die theoretische Prüfung liegt zwischen 60 und 137 Euro und die für die praktische Prüfung zwischen 160 und 289 Euro.
Führerschein Klasse B: Durchschnittskosten
Für den Erwerb einer Fahrerlaubnis sollten Sie ausreichend planen. Hier eine Übersicht über die typischen Kosten bis zum Erhalt des Führerscheins:
| Kategorie | Kosten |
| Sehtest | 7 Euro |
| Erste-Hilfe-Kurs | 20-40 Euro |
| Führerscheinantrag (inkl. biometrischem Passfoto) | 40-70 Euro |
| Grundgebühr Fahrschule (inkl. Theoriestunden) | 350-565 Euro |
| Lernmaterial | 88-119 Euro |
| Regelmäßige Fahrstunden (15 Fahrstunden): | 825-1.155 Euro |
| 12 Sonderfahrten | 720-1.140 Euro |
| Prüfungsgebühren | 220-426 Euro |
| Gesamt | 2.270-3.522 Euro |
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Führerschein Kosten abhängig von der Klasse
Die Kosten variieren auch abhängig von der gewünschten Führerscheinklasse. Ein Mofa-Führerschein ist verhältnismäßig günstig. Bei anderen Klassen sehen die Kosten anders aus. Eine Übersicht:
Mofa-Führerschein
Die Kosten für den Mofa-Führerschein (bis 25 km/h) sind moderat, da keine praktische Prüfung erforderlich ist und die Anzahl der Theorieunterrichtstunden begrenzt ist. Berechnen Sie mit etwa 100 Euro.
Den Mofa-Führerschein können Sie bereits mit 15 Jahren erwerben.
Roller-Führerschein
Die Kosten für den Roller-Führerschein (bis 45 km/h) hängen vom Bundesland und der Fahrschule ab und liegen zwischen 500 und 1.200 Euro. Wenn Sie bereits einen Führerschein der Klasse B besitzen, entfallen zusätliche Prüfungen.
Das Mindestalter für den Roller-Führerschein ist 15 Jahre, die Gültigkeit beschränkt sich auf Fahrten im Inland bis zum 16. Lebensjahr.
Motorrad-Führerschein
Beim Motorradführerschein unterscheidet man verschiedene Klassen:
Führerschein Klasse A: Für das Fahren von schweren Motorrädern ohne Beschränkungen in Hubraum, Leistung und Geschwindigkeit benötigen Sie die Klasse A. Das Mindestalter beträgt 24 Jahre. Die Fahrerlaubnis Klasse A berechtigt zur Nutzung aller Krafträder und dreirädriger Kraftfahrzeuge ohne Leistungsgrenze.
Führerschein Klasse A2: Die Klasse A2 erlaubt das Fahren von Krafträdern mit höchstens 35 kW Leistung und bis zu 125 cm³ Hubraum. Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren.
Die Kosten für den Motorrad-Führerschein Klasse A liegen laut ADAC zwischen 1.900 und 4.000 Euro. Mit bereits vorhandener Klasse A2 ist es oft günstiger.
Internationaler Führerschein
Hinweis: In einigen Ländern ist Ihr normaler Führerschein nicht ausreichend. Für Fahrten ins Ausland außerhalb der EU kann ein internationaler Führerschein notwendig sein, was zusätzliche Kosten verursacht.
Führerschein Klasse B und Steuervorteile?
Angesichts der Gesamtkosten suchen viele nach Möglichkeiten, die Ausgaben zu senken. In einigen Fällen können Sie die Kosten für den Führerschein steuerlich geltend machen. Beruflich notwendige Fahrerlaubnisse für Busse oder Lkws werden vom Finanzamt oftmals als Werbungskosten akzeptiert. Für Pkw-Führerschein-Besitzer sind die Möglichkeiten eingeschränkter. Ausnahme: Menschen mit Behinderung können die Kosten möglicherweise als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
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Zuletzt aktualisiert: Dezember 2024