sinchug.pages.dev

RKI: Impfung für Genesene

Bayern 1

Wer wird als genesen betrachtet?

Der Status als genesene Person gilt für Individuen, die weder vor noch nach der erfolgten Infektion eine Impfung erhalten haben, gegenwärtig in der Omikron-Welle für einen Zeitraum von drei Monaten anstatt wie zuvor sechs Monaten. Der Grund hierfür ist: Es besteht ein deutlich erhöhtes Risiko, sich mit der Omikron-Variante erneut anzustecken.

Genesen und geimpft: Der Genesenenstatus behält länger seine Gültigkeit

Wichtig zu beachten: Diese Einschränkung auf drei Monate findet laut RKI nur Anwendung bei Personen, die vor oder nach einer Infektion mit SARS-Cov-2 keine Impfung bekommen haben. Für alle anderen Personen findet folgende Regel Anwendung:

"Dies impliziert, dass in der Praxis für Leute, die vor oder nach ihrer durchlaufenen Infektion eine Impfung bekommen haben, im Allgemeinen das ausgestellte digitale Impfzertifikat der EU als Nachweis ausreichend ist."

RKI

Wann ist ein EU-Genesenenzertifikat sinnvoll?

Nach einer durchgemachten Infektion haben geimpfte Personen zusätzlich die Möglichkeit, ein EU-Genesenenzertifikat bei offiziellen Testzentren oder in Arztpraxen erstellen zu lassen. Dies ist besonders relevant für genesene Personen, bei denen die letzte Impfung schon länger zurückliegt und die aktuell eine Corona-Infektion hinter sich gebracht haben und demnächst in ein Land reisen möchten, das bei der Einreise den Nachweis über den Impf- beziehungsweise Genesenenstatus einfordert.

Corona: Nachweis für Genesene

Auch die Nachweise über den Genesenen-Status für ungeimpfte Menschen, die eine Infektion hinter sich haben, werden in Deutschland angepasst - und zwar mit den folgenden Maßgaben: Der offizielle Nachweis einer Infektion mit dem Corona-Virus muss mindestens 28 Tage zurückliegen, aber darf höchstens 90 Tage in der Vergangenheit liegen, so die Vorgabe des RKI. Als genesen gilt man ebenfalls, wenn man sich drei Monate nach der eigenen Infektion einmalig impfen lässt - dann findet das EU-Impfzertifikat erneut Anwendung.

Was bedeutet "genesen sein"?

Dies sind die konkreten Anforderungen an den Genesenen-Nachweis ohne jegliche Impfung:

"Ein Genesenennachweis stellt einen Beleg bezüglich des Vorliegens eines durch vorherige Infektion erlangten Immunschutzes gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in physischer oder digitaler Form dar, wenn
1. die vorausgegangene Infektion durch den Nachweis von Nukleinsäuren (PCR, PoC-NAAT oder andere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) belegt wurde und
2. die Testung zum Nachweis der vorausgegangenen Infektion wenigstens 28 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt."

Infektionsschutzgesetz, § 22a

Corona-Warn-App für Genesene

Den Impfstatus können genesene Personen mittels des digitalen Impfpasses oder auch mit dem gelben Impfpass in Papierform belegen.

Lesen Sie hier, welche Schritte notwendig sind, falls Sie Ihren Impfpass verloren haben. Dort wird auch auf die Frage eingegangen, ob eine Impfung gegen das Corona-Virus auch ohne den gelben Impfpass möglich ist.

Genesen und einmal geimpft

Genesene Personen, deren Erkrankung länger als drei Monate zurückliegt, müssen wenigstens einmal geimpft worden sein, um weiterhin als genesen zu gelten.

Booster-Impfung für Corona-Genesene

Folgendes Vorgehen empfiehlt das Robert Koch-Institut nach einer überstandenen Corona-Infektion im Hinblick auf die Auffrischungs- oder Boosterimpfung: "Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben und im Anschluss daran eine Impfstoffdosis zur Stärkung des Immunschutzes erhalten haben, sollen in einem zeitlichen Abstand von mindestens 3 Monaten nach der vorhergegangenen Impfung eine Auffrischimpfung erhalten."

Alle Personen, die nach einer oder zwei Impfungen an einer SARS-CoV-2-Infektion erkrankt waren, sollen ebenso in einem Abstand von wenigstens 3 Monaten nach der Infektion eine zusätzliche Auffrischimpfung bekommen.

Ab wann gelten Corona-Genesene als geboostert?

Alle Personen, die genesen sind und danach zwei Impfungen erhalten haben.

Alle Personen, die nach einer Impfung an einer Infektion mit dem Corona-Virus erkrankt und genesen sind, und danach eine weitere Boosterimpfung erhalten haben.

Wer nach zwei Impfungen eine Corona-Infektion durchgemacht und ist genesen, wird seit dem 12. Januar 2022 mit Geboosterten gleichgestellt.