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Barmer: So reichen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein

Krankengeld: Ihre finanzielle Absicherung im Krankheitsfall

So gelangt Ihre Krankschreibung zur Barmer:

  • Über Ihre Arztpraxis: Ab dem 01.07.2022 erfolgt die Übermittlung Ihrer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) normalerweise automatisch durch Ihre Arztpraxis. Unkompliziert, kostenfrei und sicher.


Sollten Sie noch eine „Ausfertigung für die Krankenkasse' in Papierform bekommen haben, können Sie Ihre Krankschreibung auf folgende Arten einreichen:

  • Hochladen mit der Barmer-App
    Fotografieren Sie einfach die Krankschreibung und senden Sie diese unverzüglich ein.
  • Per Post - an:
    Barmer, 42266 Wuppertal
    (Postleitzahlenbereich 00000 - 44999)
    Barmer, 73524 Schwäbisch Gmünd
    (Postleitzahlenbereich 45000 - 99999)

Wer Gehalt, Arbeitsentgelt oder andere Leistungen wie Arbeitslosengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld oder Mutterschaftsgeld bezieht, ist dadurch finanziell abgesichert. In diesem Fall wird Ihnen kein Krankengeld von uns gewährt. Diese Zeiten werden auf die maximale Bezugsdauer des Krankengeldanspruchs von 78 Wochen angerechnet.

Nein, die Auszahlung des Krankengeldes beginnt erst, sobald die Gehaltszahlung endet.

Es ist essentiell, dass Sie uns Krankschreibungen, die nicht von einer Vertragsarztpraxis ausgestellt wurden, innerhalb einer Woche zukommen lassen. Geht die Meldung später ein, dürfen wir Ihnen kein Krankengeld auszahlen, bis uns die neue Meldung vorliegt. Eine nachträgliche Nachzahlung ist ebenfalls ausgeschlossen.

Sollten Sie noch nicht genesen sein und Ihre Krankschreibung läuft aus, ist es für eine lückenlose Zahlung wichtig, am darauffolgenden Werktag eine Arztpraxis aufzusuchen. 

Die Höhe Ihres Krankengeldes bemisst sich nach Ihrem regulären monatlichen Einkommen. Sie erhalten entweder 70 Prozent Ihres Bruttogehalts oder 90 Prozent Ihres Nettogehalts. Gesetzlich ist festgelegt, dass der niedrigere der beiden Werte Ihr Krankengeld bestimmt. Das maximale Krankengeld ist an die Beitragsbemessungsgrenze gebunden und gesetzlich vorgegeben. Im Jahr 2025 beträgt es 128,63 Euro täglich. Auch einmalige Zahlungen in den letzten zwölf Monaten wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld berücksichtigen wir bei der Berechnung Ihres Krankengeldes.

Nutzen Sie unseren Krankengeldrechner, um die genaue Höhe Ihres Krankengeldes zu ermitteln.

Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen im Regelfall sechs Wochen lang Ihr Gehalt weiter. Im Anschluss, also üblicherweise ab der siebten Woche Ihrer Erkrankung, übernimmt die Barmer Ihre finanzielle Absicherung.

Werden Sie innerhalb der ersten vier Wochen Ihres neuen Beschäftigungsverhältnisses krankgeschrieben, erhalten Sie direkt Krankengeld - sofern alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Sollten Sie längerfristig erkrankt sein, zahlt Ihr Arbeitgeber ab der fünften Woche Ihrer Beschäftigung in der Regel für sechs Wochen Ihr Gehalt. Falls Sie weiterhin arbeitsunfähig sind, erhalten Sie im Anschluss wieder Krankengeld von der Barmer.

Im Barmer Kompass finden Sie jederzeit transparente Informationen über die Bearbeitung Ihrer Krankschreibung und darüber, wann und in welcher Höhe Ihr Krankengeld ausgezahlt wurde. Der Kompass ist Bestandteil des persönlichen Mitgliederbereichs Meine Barmer sowie der Barmer-App.

Sie haben innerhalb von drei Jahren einen Anspruch auf maximal 78 Wochen Krankengeld. Dabei gilt: Sämtliche Tage, an denen Sie aufgrund derselben Erkrankung arbeitsunfähig waren, werden auf diese Dauer angerechnet. Dies gilt auch, wenn zu Ihrer bestehenden Erkrankung eine weitere hinzukommt.

Die Zahlungen erfolgen stets abschnittsweise rückwirkend, das bedeutet, sobald wir Ihre Krankschreibung erhalten haben, zahlen wir Ihnen das Krankengeld für den Zeitraum der vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit.

In den meisten Fällen überweisen wir das Krankengeld innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Krankschreibung.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber. Teilweise zahlen Arbeitgeber nach Auslaufen der Lohnfortzahlung einen Zuschuss zum Krankengeld, um für den Arbeitnehmer die Differenz zwischen Krankengeld und dem bisherigen Netto-Gehalt auszugleichen.

Nein, in der Zeit, in der Sie Krankengeld von uns erhalten, zahlen Sie keine Krankenversicherungsbeiträge. Sofern Sie Beiträge an die Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung leisten, führt die Barmer diese Beiträge unmittelbar an die zuständigen Versicherungen für Sie ab. Die Barmer übernimmt dabei mindestens die Hälfte dieser Beiträge.

Wenn Sie Krankengeld beziehen, müssen Sie dieses ebenfalls in Ihrer Steuererklärung angeben. Die Barmer übermittelt dem Finanzamt automatisch bis zum 28.02. des Folgejahres die Höhe und die Zeiträume des Krankengelds. Die Finanzamtsbescheinigung erhalten Sie kurz nach der Übermittlung per Post. Diese Bescheinigung ist wichtig für Ihre Steuererklärung, bitte bewahren Sie sie sorgfältig auf.

Benötigen Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrer Zusatzversicherung? Senden Sie uns einfach eine Nachricht über das Online-Postfach. Teilen Sie uns darin den genauen Zeitraum mit, für den Sie die Bescheinigung benötigen. Wir bestätigen Ihnen den Zeitraum und die Höhe Ihres Krankengelds inklusive Ihrer Beitragsanteile. Sie erhalten die Bescheinigung in der Regel innerhalb weniger Tage per Post an Ihre bei der Barmer hinterlegte Adresse.


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