Rückumwandlung eines P-Kontos
Das Wesentliche zur Auflösung des P-Kontos
Ja, das ist machbar. Sobald beispielsweise eine Pfändungsmaßnahme aufgehoben worden ist, können Sie die zusätzliche Vereinbarung für das Pfändungsschutzkonto beenden. Ihre Bank wird Ihr P-Konto daraufhin wieder in ein gewöhnliches Girokonto überführen. Wie eine solche Beendigung aussehen kann, wird durch unser Musterbeispiel verdeutlicht.
Falls Sie beabsichtigen, ein Pfändungsschutzkonto aufzulösen, ist die Frist für die Rückumwandlung gesetzlich festgelegt. Die Bank muss dem Anliegen des Kunden spätestens vier Werktage vor Monatsende nachkommen.
Eine vollständige Kündigung eines P-Kontos bei einer anhaltenden Pfändung, um zu einer anderen Bank zu wechseln, ist oft mit Komplikationen verbunden. Detailliertere Informationen hierzu erhalten Sie an anderer Stelle.
Das Pfändungsschutzkonto kündigen oder in ein normales Girokonto zurückführen lassen?
Sollte eine Kontopfändung drohen oder bereits durchgesetzt worden sein, ist es für Schuldner ratsam, umgehend zu handeln und bei ihrer Bank die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos - kurz P-Konto genannt - zu veranlassen. Grundsätzlich haben Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Ihr alltägliches Girokonto in dieses spezielle Konto umgewandelt wird.
Auf dem P-Konto ist ein geschützter Betrag von 1.560 Euro monatlich vor dem Zugriff durch Gläubiger gesichert. Über diesen Freibetrag kann der Kontoinhaber vollumfänglich verfügen. Wenn die Pfändung aufgehoben wird, beispielsweise nach vollständiger Begleichung der Schulden, fragen sich viele Betroffene, ob sie ihr P-Konto dann auflösen dürfen.
Seit dem ersten Dezember 2021 haben Schuldner einen gesetzlich verankerten Anspruch darauf, dass die Bank ihr P-Konto zurück in ein reguläres Girokonto umwandelt. Dieses Recht ist gemäß § 850k Absatz 5 der Zivilprozessordnung (ZPO) festgeschrieben:
&8222;Der Kontoinhaber kann mit einer Frist von mindestens vier Geschäftstagen zum Monatsende von dem Kreditinstitut verlangen, dass das dort geführte Pfändungsschutzkonto als Zahlungskonto ohne Pfändungsschutz geführt wird.&8220;
Da sich einige Geldinstitute in der Vergangenheit der Rückumwandlung widersetzten, war es dem Bundesgerichtshof vorbehalten, zu entscheiden, ob Kontoinhaber das Recht besitzen, lediglich die P-Konto-Funktionalität zu kündigen. In seiner Entscheidung vom zehnten Februar 2015 hat der BGH klargestellt, dass der Pfändungsschutz lediglich eine Ergänzung zum Girokonto darstellt und somit jederzeit beendet werden kann (Aktenzeichen: XI ZR 187/13). Mittlerweile hat der Gesetzgeber durch die oben genannte Regelung klargestellt, dass Sie einen Anspruch auf die Beendigung der Zusatzvereinbarung zum P-Konto haben.
Auflösung der Zusatzvereinbarung zum P-Konto: Musterdokument zum Herunterladen
Wenn Sie die Zusatzvereinbarung zum Pfändungsschutzkonto beenden möchten, um wieder über ein herkömmliches Girokonto verfügen zu können, ist es notwendig, sich direkt an Ihre Bank zu wenden. Es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang, ein Schreiben zu verfassen, das Sie anschließend per Einschreiben an die Bank schicken.
Sind Sie unsicher, wie Sie die Zusatzvereinbarung für das P-Konto kündigen sollen? Unser Muster erläutert, wie Sie das Schreiben an die Bank formulieren können. Bedenken Sie jedoch, dass es sich hierbei lediglich um eine exemplarische Vorlage handelt. Es sollte stets auf die individuelle Situation zugeschnitten und bei der Beendigung des P-Kontos nicht ohne Überprüfung übernommen werden.
Tabea Taler
Scheinstraße 1
12345 Münzhausen
Bank Münzhausen
Scheckstraße 2
12345 Münzhausen
Betreff: Beendigung der Zusatzvereinbarung zur Führung meines Girokontos als Pfändungsschutzkonto
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beende ich die Zusatzvereinbarung bezüglich der Führung meines Girokontos mit der Kontonummer/IBAN ___________________ zu dem frühestmöglichen Zeitpunkt. Meine Kundennummer lautet: _______________.
Das Konto soll weiterhin als reguläres Girokonto geführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Laden Sie hier kostenfrei unser Muster für die Kündigung herunter!
Muster: P-Konto beenden (.doc)Muster: P-Konto beenden (.pdf)
Ist es möglich, ein P-Konto trotz bestehender Pfändung zu kündigen?
Doch wie verhält es sich, wenn Sie einen Wechsel des Finanzinstituts anstreben? Können Sie ein P-Konto kündigen und an anderer Stelle ein neues eröffnen? Was passiert, wenn noch eine Pfändung aktiv ist? In einer solchen Konstellation können durchaus Schwierigkeiten auftreten.
Gemäß § 850k Absatz 3 der ZPO ist es einer Person nämlich gestattet, nur über ein einziges P-Konto zu verfügen. Dies dient dazu, dass Kontoinhaber keine Vorteile aus mehreren Freibeträgen ziehen. Solange das alte Konto noch besteht, kann die neue Bank die Eröffnung eines P-Kontos daher verweigern.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, unter Einhaltung etwaiger Kündigungsfristen Ihr bisheriges P-Konto zu beenden, verbleibende Gelder auszahlen zu lassen und diese auf das neue Konto zu transferieren. Berücksichtigen Sie dabei jedoch, dass Sie lediglich über den unpfändbaren Betrag verfügen dürfen. Der darüber hinausgehende Betrag ist für die Gläubiger bestimmt. Zudem können Sie das neue Konto erst dann in ein neues P-Konto umwandeln, wenn das alte P-Konto entweder in ein normales Girokonto zurückgeführt oder gänzlich aufgelöst worden ist.
Ergiebige Leitfäden rund um die Thematik der Kontopfändung:
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Über den Verfasser
Jan Frederik Strasmann schloss sein Studium an der Universität Bremen ab. Nach seiner juristischen Ausbildung am Oberlandesgericht Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit dem Jahr 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für schuldnerberatung.de beschäftigt er sich unter anderem mit dem Insolvenzrecht.
Quellenangaben der Bilder