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Sportbootführerschein see fragen

Sportbootführerschein: Geänderte Fragen ab 1. August 2023

Die modifizierten Vorschriften für Seeschifffahrtsstraßen im Detail (Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr):

1. Die Frage 38. wird wie folgt angepasst:

a) Die Formulierung lautet nun:
„38. Wo erhalten Sie Informationen über umweltfreundliche Farbtöne, Lackierungen und
Antifouling-Beschichtungen für Ihr Schiff?'

b) Die Antwortmöglichkeit a. lautet nun:
„a. Beim Umweltbundesamt - der zentralen Anlaufstelle für Umweltfragen.'

c) Die Antwortmöglichkeit b. lautet nun:
„b. Beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr - Zuständig für Fragen der Mobilität.'

d) Die Antwortmöglichkeit c. lautet nun:
„c. In der Sportbootführerschein-Verordnung - dem offiziellen Regelwerk.'

e) Die Antwortmöglichkeit d. lautet nun:
„d. In der Verordnung über Sportbootvermietungen - für Mietboote relevant.'

 

2. Die Frage 58. wird wie folgt modifiziert:

a) Die Fragestellung lautet nun:
„58. Welche Publikationen liefern wichtige Richtlinien und Ratschläge für Wassersportler,
Empfehlungen zur Ausstattung von Sportbooten sowie Anleitungen für ein umweltbewusstes
Verhalten auf dem Gewässer?'

b) Die Antwortmöglichkeit a. lautet nun:
„ a. Nautische Veröffentlichungen wie „Sicherheit auf dem Wasser' und „Navigationswissen für See.'

c) Die Antwortmöglichkeit b. lautet nun:
„b. Die Verordnung über die Sicherung der Seefahrt sowie nautische Publikationen wie „Sicher
auf dem Meer'.

d) Die Antwortmöglichkeit c. lautet nun:
„c. Nautische Publikationen wie „Sicherheit auf dem Wasser' und das Internationale
Signalbuch.'

e) Die Antwortmöglichkeit d. lautet nun:
„d. Das Internationale Signalbuch und die Verordnung über die Sicherheit der Schifffahrt.'

 

3. Die Frage 59. wird wie folgt geändert:

a) Die Fragestellung lautet nun:
„59. Unter welchen Bedingungen darf ein Sportboot mit Elektromotor ohne
Führerschein betrieben werden?'

b) Die Antwortmöglichkeit a. lautet nun:
„a. Die Leistung des Antriebs liegt höchstens bei 7,5 Kilowatt im Dauerbetrieb (S1-Betrieb).'

c) Die Antwortmöglichkeit b. lautet nun:
„b. Das Boot darf unabhängig von der Antriebsleistung stets ohne Fahrerlaubnis gesteuert werden.'

d) Die Antwortmöglichkeit c. lautet nun:
„c. Mit einer maximalen Antriebsleistung von 11,03 Kilowatt im Dauerbetrieb (S1-Betrieb).'

d) Die Antwortmöglichkeit d. lautet nun:
„d. Ohne Führerschein ist es in keinem Fall zulässig, unabhängig von der Motorleistung.'

 

4. Die Frage 75. wird wie folgt verändert:

a) Die Antwortmöglichkeit a. lautet nun:
„a. Sportboote ohne Motor oder solche mit einer höchstmöglichen und nicht zu
überschreitenden Leistung von 11,03 Kilowatt (20 PS) bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 Kilowatt bei
Elektromotoren im Dauerbetrieb (S1) oder weniger.'

b) In der Antwortmöglichkeit b. wird die Zahl „15' durch die Zahl „20' ersetzt.

c) Die Antwortmöglichkeit c. lautet nun:
„c. Sportboote mit einem Motor, dessen Leistung 11,03 Kilowatt (20 PS) bei
Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 Kilowatt bei Elektromotoren im Dauerbetrieb (S1) übersteigt.'

 

5. Die Frage 78. wird wie folgt geändert:

a) Die Antwortmöglichkeiten a., c. und d. werden wie folgt präzisiert:
aa) Nach dem Wort „hinzuweisen' wird ein Komma eingefügt.
bb) Es wird folgender Satzteil hinzugefügt: „und auf die erhöhten Überlebenschancen durch
ständig angelegte Rettungswesten aufmerksam zu machen.'

b) Die Antwortmöglichkeit b. lautet nun:
„b. Der Bootsführer hat die Besatzung und Passagiere über die Sicherheitsvorkehrungen
an Bord zu informieren und die Gebrauchsanweisungen für Rettungsausrüstung und Feuerlöscher
zu erklären sowie Maßnahmen gegen das Überbordgehen zu schildern, zudem darauf hinzuweisen,
dass ständig angelegte Rettungswesten die Überlebenschancen im Wasser verbessern.'

 

6. In Frage 144. lautet die Antwortmöglichkeit d. nun:
„d. Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).'

 

7. Die Frage 153. wird wie folgt geändert:

a) Die Antwortmöglichkeit a. lautet nun:
„a. Bekanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt (GDWS),
die spezifische örtliche Vorschriften beinhalten und Anleitungen für die einzelnen
Seeschifffahrtsstraßen enthalten.'

b). Die Antwortmöglichkeit c. lautet nun:
„ c. Bekanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt (GDWS)
und die nautische Veröffentlichung „Sicherheit auf dem Wasser', vom Bundesministerium für
Digitales und Verkehr herausgegeben, mit wichtigen Regeln und Tipps für Wassersportler.'

 

8. In der Frage 169. werden die Antwortmöglichkeiten a. bis d. wie folgt überarbeitet:

a) Im ersten Satz werden die Begriffe „Wasser- und Schifffahrtsdirektion' durch die
„Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt (GDWS)' ersetzt.

b) Im zweiten Satz werden die Begriffe „Wasser- und Schifffahrtsdirektion' durch die Abkürzung
„GDWS' ersetzt. „

9. In der Frage 171. lautet die Antwortmöglichkeit d. nun:
„d. Im Fahrwasser, sofern dies von der Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt
(GDWS) kenntlich gemacht wurde. Außerhalb des Fahrwassers auf Strecken, die von der GDWS
bekannt gemacht oder durch geeignete Markierungen gekennzeichnet sind.'

10. In der Frage 174. wird in der Antwortmöglichkeit a. „WSD Nord' durch „Generaldirektion
Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)' ersetzt.

 

11. Die Frage 183. wird wie folgt überarbeitet:

a) Die Antwortmöglichkeit a. lautet nun:
„a. An bestimmten Tag- und Nachtsignalen, die gemäß der Sperr- und Warngebietsverordnung
der Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt (GDWS) für militärische Sperr- und
Warngebiete an entsprechenden Signaleinrichtungen und auf Sicherungsschiffen gezeigt
werden.'

b) In der Antwortmöglichkeit b. werden die Wörter „Wasser und Schifffahrtsdirektionen'
durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt (GDWS)' ersetzt.

c) In der Antwortmöglichkeit d. werden die Wörter „Wasser und Schifffahrtsdirektion
Nordwest' durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt (GDWS)'
ersetzt.

 

12. In der Frage 225. lautet die Antwortmöglichkeit a. nun:

„a. Die Befahrensregeln einhalten.'

 

13. In der Frage 226. werden in den Antwortmöglichkeiten a. und c. das Wort „zeitliche'
entfernt.

 

14. Die Frage 227. wird wie folgt geändert:

a) Die Fragestellung lautet nun:
„227. Welche Verkehrsarten können in einer ausgewiesenen Zulassungszone zugelassen
werden?'

b) Die Antwortmöglichkeit a. lautet nun:
„a. Bestimmte Wassersportgerätetypen.'

c) Die Antwortmöglichkeit b. lautet nun:
„b. Bestimmte Fischereifahrzeuge.'

d) Die Antwortmöglichkeit c. lautet nun:
„c. Bestimmte Bodeneffekt- und Luftkissenfahrzeuge.'

e) Die Antwortmöglichkeit d. lautet nun:
„d. Bestimmte Geräte zur Erkundung fossiler Brennstoffe.'

 

15. Die Frage 228. wird wie folgt geändert:

a) Die Fragestellung lautet nun:
„228. Was versteht man gemäß der Nordsee-Befahrens-Verordnung (NordSBefV) unter
Schnellfahrstrecken?'

b) Die Antwortmöglichkeit a. lautet nun:
„a. Ausgewiesene Wasserflächen für den gewerblichen Verkehr.'

c) Die Antwortmöglichkeit b. lautet nun:
„b. Ausgewiesene Wasserflächen für spezielle Sportboot-Verkehrswege.'

d) Die Antwortmöglichkeit c. lautet nun:
„c. Wasserflächen für das Starten und Landen von Wasserflugzeugen.'

d) Die Antwortmöglichkeit d. lautet nun:
„d. Wasserflächen, in denen Taucher mindestens 500 m Abstand halten müssen.'

 

16. Die Frage 229. wird wie folgt geändert:

a) Die Fragestellung lautet nun:
„229. Wie hoch ist, sofern die Nordsee-Befahrens-Verordnung (NordSBefV) keine
anderen Vorgaben macht, die maximal zulässige Geschwindigkeit für Maschinenfahrzeuge in
Nationalparks der Nordsee?'

b) Die Antwortmöglichkeit a. lautet nun:
„a. 12 Knoten über dem Grund.'

c) Die Antwortmöglichkeit b. lautet nun:
„b. 12 Knoten Geschwindigkeit durchs Wasser.'

d) Die Antwortmöglichkeit c. lautet nun:
„c. 10 Knoten Geschwindigkeit über dem Grund.'

e) Die Antwortmöglichkeit d. lautet nun:
„d. 10 Knoten Geschwindigkeit durchs Wasser.'

 

17. Die Frage 231. wird wie folgt geändert:

a) Die Antwortmöglichkeit a. lautet nun:
„a. Seekarten, Leuchtfeuerverzeichnis, Schifffahrtshandbücher, Gezeiteninformationen,
Funkdienst für kleine und Sportboote, Seefahrtsmeldungen (NfS),
Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS).'

b) Die Antwortmöglichkeit b. lautet nun:
„b. Seekarten, Verordnung über die Sicherung der Schifffahrt, Schifffahrtshandbücher,
Gezeiteninformationen, Funkdienst für kleine und Sportboote, Seefahrtsmeldungen (NfS).'

c) Die Antwortmöglichkeit c. lautet nun:
„c. Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, Leuchtfeuerverzeichnis, Schifffahrtshandbücher, Verordnung
über die Sicherheit der Schifffahrt, Gezeiteninformationen, Bekanntmachungen der
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).'

d) Die Antwortmöglichkeit d. lautet nun:
„d. Schifffahrtspolizeibestimmungen, Gezeiteninformationen, Funkdienst für kleine und Sportboote, Seefahrtsmeldungen (NfS), Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS).'

 

18. Die Frage 233. wird wie folgt geändert:

a) Die Fragestellung lautet nun:
„233. Welche Auswirkungen haben Wind und gegensätzlicher Tidenstrom in der Nähe von
Seegaten?'

b) Die Antwortmöglichkeit a. lautet nun:
„a. Steile und raue Wasserwellen (Brecher).'

c) Die Antwortmöglichkeit b. lautet nun:
„b. Der Tidenstrom wird durch den Wind verstärkt.'

d) Die Antwortmöglichkeit c. lautet nun:
„c. Keine.'

e) Die Antwortmöglichkeit d. lautet nun:
„d. Der Tidenstrom glättet die Wellen, die vom Wind erzeugt werden.'

 

19. Die Frage 274. wird wie folgt geändert:

a) Die Antwortmöglichkeit a. lautet nun:
„a. Nutzen Sie insbesondere alle Navigationsgeräte sorgfältig, erhöhen Sie die Sichtbarkeit
Ihres Fahrzeugs (z. B. Radarreflektor, AIS) und hören Sie im Revier mit Landradarberatung die
Radarberatung über UKW-Funk.'

b) Die Antwortmöglichkeit c. lautet nun:
„c. Nutzen Sie insbesondere alle Navigationsgeräte sorgfältig, erhöhen Sie die Sichtbarkeit
Ihres Fahrzeugs (z. B. Radarreflektor, AIS) und informieren Sie die Verkehrszentrale ständig
über Kurs und Geschwindigkeit.'

 

20. Die Frage 275. wird wie folgt geändert:

a) Die Antwortmöglichkeit a. lautet nun:
„a. Den Verschlusszustand herstellen, lose Gegenstände sichern, eine Rettungsweste anlegen
und andere Rettungsmittel vorbereiten; wenn nötig und möglich, einen sicheren Hafen anlaufen.'

b) Die Antwortmöglichkeit b. lautet nun:
„b. Den Verschlusszustand herstellen, lose Gegenstände sichern, Rettungsweste und
andere Rettungsmittel bereitlegen, Seenotsignalmittel einsatzbereit machen.'

c) Die Antwortmöglichkeit c. lautet nun:
„c. Türen schließen, lose Gegenstände sichern, Rettungsweste und andere Rettungsmittel
bereithalten, Radar, Ruder und UKW-Funkgerät einsatzbereit machen.'

d) Die Antwortmöglichkeit d. lautet nun:
„d. Türen schließen, lose Gegenstände sichern, Rettungsweste und andere Rettungsmittel
bereithalten, Seenotsignale einsatzbereit machen.'


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