sinchug.pages.dev

Elster-Grundsteuerberechnung: Wohnfläche

Wohnflächenermittlung für die Grundsteuer

Die Wohnfläche hat einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer. Doch zählen auch Nutzflächen, Zubehörräume und Nebenräume dazu? Wer bei der Wohnflächenermittlung für die Grundsteuer eine unrichtige Fläche deklariert, begleicht am Ende womöglich zu viel. Es lohnt sich, hier genauer nachzuforschen.

Schnelleinstieg

Kurz & bündig

  • Die Grundsteuererklärung muss bis zum 31.01.2023 beim Finanzamt vorliegen
  • Als Wohnflächen gelten beispielsweise die Grundflächen von Wohnräumen, Wintergärten und Balkonen
  • Zubehörräume gehören nicht zur Wohnfläche und sind keine Nutzfläche
  • Für die Wohnflächenberechnung kannst du dich an den Bauunterlagen bzw. dem Kaufvertrag orientieren oder anhand der Wohnflächenverordnung vorgehen

Wohnflächenberechnung: Hat die Wohnfläche Auswirkungen auf die Grundsteuer?

In der Grundsteuererklärung werden diverse Angaben von dir benötigt. Dazu gehören beispielsweise die Flurstücksnummer, die Größe des Grundstücks und bei Wohngrundstücken die Wohnfläche.

Die Wohnfläche wird in nahezu jedem Bundesland für die Berechnung des Grundsteuerwertes herangezogen, sie beeinflusst letztlich auch die Höhe der Grundsteuer. Denn: Je mehr Wohnfläche ein Gebäude hat, desto höher fällt im Endeffekt die Grundsteuer aus. Eine Ausnahme bildet nur Baden-Württemberg, hier wird nämlich ausschließlich mit der Fläche des Grundstücks kalkuliert.

Grundsteuererklärung: Abgabepflicht bis Ende Oktober

Ab 2025 begleichen Sie die reformierte Grundsteuer. Jedoch wird bereits jetzt von Ihnen die Abgabe der Grundsteuererklärung verlangt - und zwar bis zum 31.01.2023.

 

Unser Tipp: Mit WISO Grundsteuer füllst du deine Grundsteuererklärung ganz komfortabel online aus und sendest sie mit einem Klick ans Finanzamt. Laut Stiftung Warentest ist WISO Grundsteuer einfacher als ELSTER und die einzige Anwendung mit Berechnung des Grundsteuerwerts.

Was zählt als Wohnfläche für die Grundsteuererklärung, und was nicht?

Infografik: Wohnfläche bei der Grundsteuer im Überblick

Als Wohnfläche gelten die Grundflächen folgender Räumlichkeiten:

  • Wohnräume (Wohnzimmer, Küche, Schlafzimmer, Kinderzimmer usw.)
  • Wintergärten
  • Schwimmbäder (in geschlossenen Räumen)
  • Balkone
  • Loggien
  • Dachgärten beziehungsweise Dachterrassen
  • Terrassen
  • häusliche Arbeitszimmer

Die Grundflächen von sogenannten Zubehörräumen bzw. Nebenräumen stellen keine Wohnfläche dar.

Dazu zählen im Besonderen:

  • Keller
  • Abstellräume
  • Waschküchen
  • Bodenräume (Dachboden, Speicher)
  • Trockenräume
  • Heizungsräume
  • Garagen

So gibst du Wohnflächen in der Grundsteuererklärung ein:

  • Wenn also in der Grundsteuererklärung nach der Wohnfläche gefragt wird, trägst du ausschließlich die Flächen ein, die auch als Wohnflächen gelten.
  • Die Flächen der Zubehörräume und Nebenräume kannst du außer Acht lassen. Das bedeutet: Bei Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Wohneigentum werden diese Flächen bei der Wohnflächenberechnung nicht mitgerechnet und nicht in der Erklärung angegeben. Das gilt auch bei Mietwohngrundstücken.

Beispiel: Wohnfläche angeben

Das Einfamilienhaus von Stefan hat eine Gesamtfläche von 150 qm. Davon sind 120 qm Wohnfläche und 30 qm Keller- und Abstellfläche. In der Grundsteuererklärung gibt er bei der Wohnfläche ausschließlich die 120 qm an. Die weiteren 30 qm bleiben unberücksichtigt.

Wie gebe ich Nutzflächen in der Grundsteuererklärung an?

Bei der Grundsteuererklärung begegnet dir neben der Wohnfläche auch der Begriff Nutzfläche. Mit Nutzfläche sind Flächen gemeint, die zu betrieblichen, öffentlichen oder sonstigen Zwecken dienen und keine Wohnflächen sind. Das sind zum Beispiel die Flächen von Verkaufsräumen, Geschäften, Werkstätten, Vereinsräumen usw.

Achtung: Nutzflächen richtig eintragen

Auf keinen Fall darfst du hier die Flächen von Kellern, Waschküchen und anderen Zubehörräumen angeben. Zubehörräume sind bei der Grundsteuer keine Nutzflächen!

 

Wichtig: Auch wenn in Bauunterlagen, in Kaufverträgen oder im allgemeinen Sprachgebrauch ein Keller oder ein Heizungsraum als Nutzfläche bezeichnet wird, gelten diese Räume bei der Grundsteuer nicht als Nutzfläche.

 

Wer hier dennoch Angaben macht, obwohl er in seinem Haus weder einen Laden noch eine betriebliche Werkstatt oder einen ähnlichen Raum hat, zahlt am Ende eine zu hohe Grundsteuer. 

Wann zählt die Nutzfläche zur Wohnfläche dazu?

Hast du dagegen tatsächlich Nutzflächen, zum Beispiel weil du in deinem Wohnhaus einen Friseursalon, eine Fahrradwerkstatt oder ein Tätowierstudio betreibst, zählen diese Nutzflächen zur Wohnfläche dazu, wenn sie sich in einem Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Wohneigentum befinden. Bei Mietwohngrundstücken werden die Nutzflächen separat in der Grundsteuererklärung angegeben.

Beispiel: Nutzfläche bei der Wohnfläche angeben

Stefanies Einfamilienhaus hat eine Fläche von insgesamt 150 qm. Davon entfallen 110 qm auf Wohnräume, 25 qm auf Keller und andere Zubehörräume, die zur Wohnung gehören, und 15 qm auf ein Kosmetikstudio.

Bei der Wohnfläche gibt sie 125 qm an (= Fläche der Wohnräume + Nutzfläche des Kosmetikstudios). Die Fläche der Zubehörräume (25 qm) bleibt unberücksichtigt und wird nicht in der Grundsteuererklärung angegeben.

Was müssen Eigentümer und Vermieter für die Grundsteuererklärung wissen? Mehr Infos hier:

Wie berechnet sich die Wohnfläche?

Die Wohnflächenberechnung bei der Grundsteuer richtet sich nach der Wohnflächenverordnung. Je nachdem, wie die Fläche genutzt wird, setzt du sie komplett oder nur teilweise an.
Hier ein Überblick der wichtigsten Räume:

RaumHöheAnsatz der Grundfläche zu
normale Wohnräume (auch Dachschrägen)min. 2 m1/1
normale Wohnräume (sowie Dachschrägen)zwischen 1 m und max. 2 m1/2
Unbeheizbare Wintergarten und Schwimmbäder in geschlossenen Räumen min. 1 m, max. 21/2
Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen k.A.i.d.R. 1/4 (maximal 1/2)

 

Woher bekomme ich die Daten für die Wohnflächenberechnung bei der Grundsteuer?

Angaben zu deiner Wohnfläche, zur Fläche der Zubehörräume und ggf. zur Nutzfläche findest du zum Beispiel in Bauunterlagen oder im Kaufvertrag. Sollten sich daraus keine handfesten Zahlen ergeben, hilft nur noch, selbst mit dem Maßband zu messen.

Grundsteuererklärung selbst machen

Die Grundsteuererklärung muss jeder Eigentümer bis zum 31.01.2023 digital ans Finanzamt übermitteln. Mit WISO Grundsteuer erledigst du das schnell und einfach im Browser - ohne Download und Installation. Damit bist du auf der sicheren Seite: Mit der cleveren Fehlerprüfung bekommst du gleich einen Hinweis, wenn du deine Angaben noch überprüfen solltest.